Hello,
Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.
Eine Änderung der Kündigungsfrist für einen Einzelvertrag ist ist nicht während der Laufzeit durch die Änderung der AGB zu bewerkstelligen. Da hast Du Vertreuensschutz. AGB regeln eben allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht die speziellen.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg