1und1 Kündigung
Struppi
- recht
0 Tom0 Texter mit x0 Struppi0 Texter mit x0 Struppi
0 Mega0 Alex0 Struppi0 Urteil!
Alex0 Struppi0 Der Martin0 Struppi
Das alte Spielchen, man unterschreibt einen Vertrag und wenn man den kündigen möchte haben sich plötzlich die AGBs geändert. Das hatte ich schon bei T-Online, da ging es aber nur um ein paar Wochen, 1und1 will mir jetzt statt 2 Monate Kündigungsfrist 1 Jahr aufbrummen!
Kennt jemand Urteile oder Seiten die sich mit disen rechtlichen Aspekt beschäftigen? also, wann eine Änderung der AGB gültig ist und wann nicht?
Ich finde nur Foreneinträge von Beschwerden von Leuten den es auch so ging, bräuchte jetzt aber ein paar Hinweise, wie ich weiter vorgehe. Ich hab' denen jetzt geantwortet, dass ich auf die AGBs bestehe, die ich gültig waren als ich unterschrieben habe und das ich zu dem Zeitpunkt meine Zahlungen einstellen werde, aber bisher noch keine Antwort bekommen. Das sind natürlich keine gute Vorrausetzungen einen neuen Vertrag abzuschliessen.
Struppi.
Hello,
wenn die Kündigungsfrist in den AGB geregelt ist, dann gelten diejeneigen AGB, die zum Abschlußzeitpunkt des Vertrages aktuell waren. Alles andere wäre sittenwidrig, da einseitig.
Bestreite also die neue Regelung, damit ist der Vertragspartner gezwungen, den Beweis anzutreten, dass auch damals schon die Kündigungsfrist 2 Jahre war. Die werden sich aber hüten, falsche oder gefälschte AGB vorzulegen.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Bestreite also die neue Regelung, damit ist der Vertragspartner gezwungen, den Beweis anzutreten, dass auch damals schon die Kündigungsfrist 2 Jahre war. Die werden sich aber hüten, falsche oder gefälschte AGB vorzulegen.
Danke, hab ich erstmal gemacht (die neue Kündigungsfrist ist nur ein Jahr, bzw. anscheinend zum nächsten Jahresende, die Laufzeit ist zwei Jahre). Ich glaub das Problem bei denen ist, dass die die Zustellung bzw. Mitteilung der neuen AGBs per Werbemail als zulässig ansehen. Was aber meines erschtens nicht sein kann.
Struppi.
Hello,
Bestreite also die neue Regelung, damit ist der Vertragspartner gezwungen, den Beweis anzutreten, dass auch damals schon die Kündigungsfrist 2 Jahre war. Die werden sich aber hüten, falsche oder gefälschte AGB vorzulegen.
Danke, hab ich erstmal gemacht (die neue Kündigungsfrist ist nur ein Jahr, bzw. anscheinend zum nächsten Jahresende, die Laufzeit ist zwei Jahre). Ich glaub das Problem bei denen ist, dass die die Zustellung bzw. Mitteilung der neuen AGBs per Werbemail als zulässig ansehen. Was aber meines erschtens nicht sein kann.
Schreib doch zur Ergänzung noch eine Mail an den Heise-Verlag. Die sammeln solche Dinge recht akribisch und wenn es mehrfach vorkommt, schreiben sie darüber. Das mag kein Provider gerne!
Struppi.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Hallo,
Bestreite also die neue Regelung, damit ist der Vertragspartner gezwungen, den Beweis anzutreten, dass auch damals schon die Kündigungsfrist 2 Jahre war.
Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Gruß
Slyh
Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.
Struppi.
Hello,
Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.
Eine Änderung der Kündigungsfrist für einen Einzelvertrag ist ist nicht während der Laufzeit durch die Änderung der AGB zu bewerkstelligen. Da hast Du Vertreuensschutz. AGB regeln eben allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht die speziellen.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.
Da die AGB Bestandteil des Vertrages sind, können die nicht einfach geändert werden. Das käme einer Änderung des eigentlichen Vertrages gleich.
Und b ei Emails ist der Absender in der Beweispflicht, sie gesendet zu haben, nicht der Empfänger, dass er sie nicht bekommen hat.
Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Wenn 1 & 1 behauptet der Vertrag sei nur nach der und der Frist kündbar aufgrund der und der Bedingungen des Vertrages, müssen die das beweisen.
siehe Tom, es kann aber sein, das schon in den ursprünglichen AGB festgelegt war, daß die AGB geändert werden können. Die Änderung hätte einem aber mit Wiederrufsfrist mitgeteilt werden müßen.
Kündigungsfristen über drei Monaten per AGB sind bei solchen Verträgen aber unwirksam, glaube ich. Da gibt es Urteile, danach könntest Du mal suchen.
siehe Tom, es kann aber sein, das schon in den ursprünglichen AGB festgelegt war, daß die AGB geändert werden können. Die Änderung hätte einem aber mit Wiederrufsfrist mitgeteilt werden müßen.
Stimmt so steht es da, ich heb zwar 'ne menge Mails auf, finde aber keine wo eine Änderung mitgeteilt wurde, was aber erstmal nichts heißen muss.
T-Online habe es damals auch genial gemacht, die haben die Änderungen per Post an meine alte Adresse geschickt, weil die angeblich im Telefonbuch eingtragen war, was absolut nicht stimmte, zumal ich den Anschluss erst nach dem Umzug auf meine neue Adresse bestellt hatte, da die ersten drei Monate bei 1und1 kostenlos waren, war das damals nicht so schlimm.
Aber ich hab mittlerweile festgestellt, dass ich mittlerweile fast das doppelte bezahle was 1und1 Neukunden anbietet und Ende 2006 hab ich von denen eine Werbemail bekommen mit folgendem Angebot:
auf 24 Monate. Ihre Treue belohnen wir damit, dass sich der
Preis für Ihren DSL-Tarif während der gesamten Laufzeit von
24 Monaten trotz der Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht verändert.
geil, oder?
Natürlich kann ich den Vertrag nicht auf die neuen Konditionen ändern, sondern nur zu einen schnelleren Anschluss zum gleichen Preis wie mein jetziger, aber natürlich wieder mit 2 Jahren Laufzeit.
Kündigungsfristen über drei Monaten per AGB sind bei solchen Verträgen aber unwirksam, glaube ich. Da gibt es Urteile, danach könntest Du mal suchen.
hmmm, wäre interessant nur schwierig zu suchen...
aber der Erfahrungsbericht scheint ganz hilfreich zu sein.
Struppi.
hmmm, wäre interessant nur schwierig zu suchen...
Stimmt, die Erfahrung habe ich auch gemacht, man landet dauernd bei Urteilen zum Arbeits- oder Mietrecht. Da hilft nur Ausdauer.
hmmm, wäre interessant nur schwierig zu suchen...
Stimmt, die Erfahrung habe ich auch gemacht, man landet dauernd bei Urteilen zum Arbeits- oder Mietrecht. Da hilft nur Ausdauer.
*g* genau - aber für's erste reicht der Erfahrungsbericht, mal gucken ob sich 1und1 noch melden, ich hab den letzten Brief mit dem Widerspruch vor'ner Woche abgeschickt.
Struppi.
Ein gutes Argument ist bisweilen, das du kein Geld mehr hast und nicht mehr zahlen kannst. Sehr oft akzeptieren sie dann eine Kündigung (nicht nur 1&1) weil die ja erstmal in Vorkasse gehen müssen und rechnen damit, nie an ihr Geld zu kommen.
Hey Struppi,
klingt echt interessant die Sache - so ein Abzocker-Verein!
Auch von mir nochmal:
Hoffe, dir und anderen mit dieser Zusammenfassung geholfen zu haben!
Gruß
Alex
klingt echt interessant die Sache - so ein Abzocker-Verein!
Jaja, mittlerweile haben sie geantwortet und beharren auf ihre neuen AGBs. Die Antwort, dass sie mal seltener ihre AGBs wechseln sollten (ich hab beim recherchieren mehrere Varianten der 1&1 Kündigungsfristen gefunden) damit ihre Mitarbeiter nicht die Übersicht verlieren und ich auf meine schriftlich vorhandenen AGBs bestehe ist schon fertig.
- Die neuen AGB müssen dir direkt (also nicht als Werbung getarnt o.ä.) übermittelt werden. Dir muss dann daneben mitgeteilt werden, dass du diese AGB inerhalb einer bestimmten (angemessenen!) Frist ablehnen kannst. Dann muss der Provider deinen Vertrag entweder zu den damals gültigen AGB weiter laufen lassen oder dir ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
Vergisst er diesen Hinweis kannst du die neuen AGB als Klopapier oder zum Kamin anzünden verwenden.
Ich kann mich nicht ansatzweise erinnern einen Hinweis erhalten zu haben und ich hab, wie schon erwähnt, eine Reihe werbemails aufgehoben.
- Diese außerordentliche unverhätnismäßig lange Kündigungsfrist ist meiner Meinung nach als "unerwartet/unvorhersehbar" einzustufen. Also auch wenn du diesen neuen AGB zugestimmt haben solltest sehe ich eine Chance da rauszukommen. Solche unvorhersehbaren Klauseln sind nämlich - sofern du nicht gesondert darauf hingewiesen wirst - unwirksam in AGB.
Das ist wohl noch so eine Unstimmigkeit, gut wäre in dem zusammenhang ein Urteil oder Paragraph. Werd morgen nochmal suchen.
- Jetzt ein Punkt den ich vorher nicht mal irgendwo gelesen habe, sondern mir aus meinem (doch recht großem) juristischen Wissen zusammengereimt habe: Die neuen AGB müssen dir meiner Meinung nach auf dem selben Weg zugesandt werden wie die normale Korrespondenz auch.
Das könnte natürlich heikel sein. Ich krieg die Rechung nur als PDF an eine web.de Adresse geschickt, dort landet aber immer mal wieder was im Spamordner auch wenn der Absender nur leicht von einem bereits zugelassenen kommt, d.h. der Fall ist theoretisch möglich, dass die Mitteilung im Spamordner gelandet ist. Ich werd sie vielleicht einfach mal bitten mitzuteilen wann mir die Änderung zu gesandt worden ist.
Eigentlich sind die ja bescheuert, weil ich wollte gar nicht wechseln, nur das Angebot haben, was jetzt Neukunden machen. Da hätte ich auch anstandslos 2 Jahre Laufzeit akzeptiert.
Struppi.
Hallo Struppi,
habe jetzt mal ca 3 minuten gegooglet und ein schönes Urteil gefunden:
Falls der Link nicht klappt. Das Aktenzeichen ist: 2-03 O 352/05 (Landgericht Frankfurt a. M.)
Lies es dir aufmerksam durch und lies dann deine AGB durch. Sollten diese vergleichbar zu denen aus dem Urteil sein, dann ist es egal ob du die Mail bekommen hast oder nicht.
Sind die 1und1 AGB "besser" vormuliert wird die "unvorhersehrbarkeit" einer derart gravierenden Änderung greifen. (Ansätze hierzu meine ich im URteil gelesen zu haben)
Wäre auch das hinfällig müssen sie dir immer noch nachweisen, dass du die Mail ordungsgemäß (Transparenzgebot) bekommen hast.
So, und jetzt würg ihnen eins rein :)
gruß
Alex
habe jetzt mal ca 3 minuten gegooglet und ein schönes Urteil gefunden:
Super!!!!
Leider kann ich das PDF nicht speichern, aber mit AZ kann ich denen das auch unter die Nase reiben :-)
Falls der Link nicht klappt. Das Aktenzeichen ist: 2-03 O 352/05 (Landgericht Frankfurt a. M.)
Lies es dir aufmerksam durch und lies dann deine AGB durch. Sollten diese vergleichbar zu denen aus dem Urteil sein, dann ist es egal ob du die Mail bekommen hast oder nicht.
Sind die 1und1 AGB "besser" vormuliert wird die "unvorhersehrbarkeit" einer derart gravierenden Änderung greifen. (Ansätze hierzu meine ich im URteil gelesen zu haben)
juristen deutsch ist schon ätzend, aber soweit ich das verstehe, enthalten meine AGBs (ich hab mittlerweile festgestellt das ich zwei habe, beide mit 2 Monaten Kündigungsfrist) keine Formulierung, die mir eine derartige Änderung vorhersehbar machen würde.
So, und jetzt würg ihnen eins rein :)
ich hab zumindest schon mal im Blog was geschrieben, da ich soviele Beiträge zum Thema gefunden habe, dass ich das mal bündeln wollte und hier war ein Blogeintrag wohl mal Erfolgreich.
Vielen Dank!
Struppi.
Hallo,
http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/dd6/dd660650-5b05-4411-aeb6-df144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Super!!!!
Leider kann ich das PDF nicht speichern, ...
warum nicht? Woran scheitert's? Rechtsklick, Ziel speichern unter ...
Funktioniert bei mir problemlos.
juristen deutsch ist schon ätzend
Wie wahr! Und es gibt auch kein Wörterbuch "Bürokratisch-Deutsch".
Viel Erfolg,
Martin
Leider kann ich das PDF nicht speichern, ...
warum nicht? Woran scheitert's? Rechtsklick, Ziel speichern unter ...
Funktioniert bei mir problemlos.
Manchmal sind die Dinge so einfach ;-)
Ich wollte im Reader speichern.
Struppi.