siehe Tom, es kann aber sein, das schon in den ursprünglichen AGB festgelegt war, daß die AGB geändert werden können. Die Änderung hätte einem aber mit Wiederrufsfrist mitgeteilt werden müßen.
Stimmt so steht es da, ich heb zwar 'ne menge Mails auf, finde aber keine wo eine Änderung mitgeteilt wurde, was aber erstmal nichts heißen muss.
T-Online habe es damals auch genial gemacht, die haben die Änderungen per Post an meine alte Adresse geschickt, weil die angeblich im Telefonbuch eingtragen war, was absolut nicht stimmte, zumal ich den Anschluss erst nach dem Umzug auf meine neue Adresse bestellt hatte, da die ersten drei Monate bei 1und1 kostenlos waren, war das damals nicht so schlimm.
Aber ich hab mittlerweile festgestellt, dass ich mittlerweile fast das doppelte bezahle was 1und1 Neukunden anbietet und Ende 2006 hab ich von denen eine Werbemail bekommen mit folgendem Angebot:
Verlängern Sie jetzt die Vertragslaufzeit für Ihren 1&1 Tarif
auf 24 Monate. Ihre Treue belohnen wir damit, dass sich der
Preis für Ihren DSL-Tarif während der gesamten Laufzeit von
24 Monaten trotz der Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht verändert.
geil, oder?
Natürlich kann ich den Vertrag nicht auf die neuen Konditionen ändern, sondern nur zu einen schnelleren Anschluss zum gleichen Preis wie mein jetziger, aber natürlich wieder mit 2 Jahren Laufzeit.
Kündigungsfristen über drei Monaten per AGB sind bei solchen Verträgen aber unwirksam, glaube ich. Da gibt es Urteile, danach könntest Du mal suchen.
hmmm, wäre interessant nur schwierig zu suchen...
aber der Erfahrungsbericht scheint ganz hilfreich zu sein.
Struppi.