Mega: 1und1 Kündigung

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Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.

Da die AGB Bestandteil des Vertrages sind, können die nicht einfach geändert werden. Das käme einer Änderung des eigentlichen Vertrages gleich.

Und b ei Emails ist der Absender in der Beweispflicht, sie gesendet zu haben, nicht der Empfänger, dass er sie nicht bekommen hat.