guten abend,
Nach meinen Informationen (die falsch sein können) zahlt der Staat lediglich eine unzureichende Erwerbsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähig ist man dann, wenn man absolut gar nichts mehr arbeiten kann, auch nicht in anderen Berufen als dem, den man ursprünglich mal ausgeübt hat.
grundsätzlich ja.
Wenn also der Bäcker eine Mehlallergie bekommt und nicht mehr als Bäcker arbeiten kann, wird der Staat ihm sagen: Dann arbeite doch als Maurer.
stimmt...meinbeispiel bezog sich auf unfall...da ists egal ob bäcker oder maurer...wenn bein gebrochen und deshalb nicht laufen können sind beide arm dran...
Nur wenn das nicht mehr geht, weil z.B. beide Arme fehlen, ist man wohl tatsächlich erwerbsunfähig und kriegt ein kleines Zubrot.
auch schon eher...
Ob es schlau ist, in den ersten Berufsjahren eine von den Bedingungen her ungünstigere BU-Versicherung zu nehmen, um später dann in einen besseren Schutz zu investieren, oder ob es im Gegenteil schlau ist, direkt die besseren Versicherungsbedingungen zu wählen, um in jungen Jahren noch keine Probleme bei der Gesundheitsprüfung zu haben und außerdem potentiell günstigere Beiträge zu erzielen, kann eigentlich nur ein Fachmann ermitteln.
aus meiner sicht ja, denn der beitrag bleibt über die lange laufzeit mit dem gewählten schutz konstant und somit günstig...mein hauptvertragspartner verzichtet auf diese verweisung und erfüllt somit diese bedingung...desweiteren haben wir auch ein "jugendpaket", welches egal in welchem beruf man sich befindet, den gleichen beitrag zahlt und auch im alter der beruf "wurscht" ist, eine zusage der versicherung...d.h. als metzger angefangen und dann doch zum sondereinsatzkomando der bundeswehr gegangen und immer noch den gleichen beitrag trotz extrem höheren risiko...das ist doch ne tolle sache...also unabhängigen vergleich würde ich mal auf die logos der finanztest schauen...die beurteilen doch sehr kritisch und fair...da gibts auch immer wieder die tollen logos auf den handouts drauf...aus fachkreisen lautet die empfehlung: im jugendalter (ausbildung, berufsstart) immer das volle gehalt absichern, in der "normalen tätigkeit" die hälfte mindestens (da ja bei einer berufsunfähigkeit ein großteil der kosten wegfallen kann je nach eigener lebenshaltung jedoch es aber auch teuerer werden kann aufgrund medizinischer versorgung), mehr ist auch nicht verkehrt, jedoch nicht mehr als max. 60% des bruttojahreseinkommens, denn sonst gibts ärger mitm staat!!!
grüße
cr