Hallo,
ich habe so etwas vor einiger Zeit auch mal gemacht und habe mir die gleiche Frage gestellt.
Habe dann mal beim Steuerberater meiner Eltern gefragt und er hat gemeint, dass man eine einmalige Tätigkeit nicht melden (Gewerbe) muss und auch keine Steuererklärung machen muss, wenn es ein geringer Betrag ist.
Ich glaube der geringe Betrag ist € 400 IM JAHR! So viel darf man nämlich als Arbeitnehmer auch nebenbei IM JAHR verdienen, ohne dass man es auf seiner Steuererklärung angeben muss.
Demnach muss also wohl auch nicht unbedingt deine Steuernummer auf die Rechnung. UST-ID sowieso nicht.
Wichtig: Keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen!
Achtung:
Ich habe das so gemacht, das heißt aber nicht dass du das jetzt wegen meiner Schilderung auch so machen sollst. Frage doch auch mal den Steuerberater deiner Eltern oder sonst wen, der Ahnung davon hat.