LX: Wie kann ich darüber eine Rechnung erstellen?

Beitrag lesen

Hallo,

»» 2. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

da bin ich nicht so sicher. Ich habe kürzlich (also vor einigen Monaten) irgendwo gelesen, dass man kein Gewerbe anmelden müsse, wenn man *gelegentlich* (also nicht regelmäßig) und in geringem Umfang selbständige Tätigkeiten ausübt und dafür Rechnungen ausstellt - selbstverständlich dann ohne ausgewiesene Märchensteuer. Ich weiß aber nicht mehr, wo ich das aufgeschnappt habe.

Ich habe nicht gesagt, dass er notwendigerweise ein Gewerbe anmelden muss. Die Ämter sind lediglich die Anlaufstellen, die dafür zuständig sind, ihn zu beraten. Für den Anfang reicht tatsächlich die einmalige Anmeldung der Einkünfte beim Finanzamt.

Gruß, LX

--
RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)