Ich glaube der geringe Betrag ist € 400 IM JAHR! So viel darf man nämlich als Arbeitnehmer auch nebenbei IM JAHR verdienen, ohne dass man es auf seiner Steuererklärung angeben muss.
In Österreich ist der Steuerfreibetrag für den Zuverdienst mit 730 Euro bemessen - egal ob man darunter liegt oder nicht, bbei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei der Einkommensteuererklärung muss man das ganze trotzdem angeben. Das ist in Deutschland sicher ähnlich.
Wichtig: Keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen!
Wenn man keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man auf einer gestellten Rechnung auch keine Umsatzsteuer anführen.
Frage doch auch mal den Steuerberater deiner Eltern oder sonst wen, der Ahnung davon hat.
Das Finanzamt in Österreich ist sehr kompetent und hilfreich in solchen Fällen und berät auch kostenlos - da ist in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so. Warum sollte man also einen Steuerberater zu Rate ziehen, der einem nur das Geld aus der Tasche zieht?