Hallo
In Österreich ist der Steuerfreibetrag für den Zuverdienst mit 730 Euro bemessen - egal ob man darunter liegt oder nicht, bbei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei der Einkommensteuererklärung muss man das ganze trotzdem angeben. Das ist in Deutschland sicher ähnlich.
So, jetzt hat mich das doch glatt interessiert und ich musste es nachschauen. Ich hatte Recht. Nur die Summe war nicht korrekt - es sind 410€. Man muss keine veranlagung (Steuererklärung) machen, wenn man nur max 410€ neben seiner nichtselbstständigen Tätigkeit verdient. (§46 Abs 2 Z 1 EStG)
Wie es ist, wenn man keine nichtselbstständige Tätigkeit ausübet und max 410€ verdient weis ich nicht. Würde mir aber sinnvoll erscheinen, wenn es dann ähnlich ist.
Das Finanzamt in Österreich ist sehr kompetent und hilfreich in solchen Fällen und berät auch kostenlos - da ist in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so. Warum sollte man also einen Steuerberater zu Rate ziehen, der einem nur das Geld aus der Tasche zieht?
Also bei unserem Steuerberater hat das nichts gekostet ;)
Habe einmal eine Finanzbeamtin etwas gefragt, der ihr Wissen war aber recht schnell erschöpft.
Aber da gibt es wohl auf beiden Seiten solche und solche...
Gruß
alex