LX: Wie kann ich darüber eine Rechnung erstellen?

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Jein. Es gibt zwei Szenarien.

1. Der Auftraggeber meldet Dich als geringfügig Beschäftigten für die Zeit an, in der Du den Auftrag erledigt hast. In diesem Fall müßtest Du keine Steuern anmelden. Das ist für den Auftraggeber jedoch mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden, so dass dieses kaum in Frage kommen wird.

2. Du bist unangemeldet als Selbstständiger tätig geworden. Melde Dich beim Gewerbe- und dann beim Finanzamt. Im ersten Jahr Deiner Tätigkeit kannst Du von der Pflicht der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Steuern zahlen musst Du dann auch nicht, anmelden musst Du Dich aber schon.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine wunderbar. (...)