Hallo!
EV darf ich eigentlich nicht machen, da ich im abmahnwelle.de-E.V. bin und mich selbstverpflichtet habe. Ich müsste sie dazu also vorher anschreiben, die Abzocker.
Ah, nach zweimal Lesen habe ich es vermutlich verstanden: mit "EV" meintest Du eine "Einstweilige Verfügung"? Die kannst Du eh nicht "machen"?
EV ist u.a. eine gebräuchiche Abkürzung für die Eidesstattliche Versicherung (über die Vermögensverhältnisse) nach § 807 ZPO - ich habe mich gefragt, wie Du zu diesem Sprung kommst..
Ciao
GG
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"If I do not seek to understand what is happening here
- then I've got peanuts in my head!"
(I. Hosein)
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