jobo: Vorgehen gegen www.downcenter.de

Hallo,

eine nahe Verwandte (16 Jahre) hat eine Zahlungsaufforderung von downcenter.de erhalten. Meine geplante Strategie: gegen den Mahnbescheid wiedersprechen.

Sie hat dort hinterlassen an Daten
Vorname Nachname zzgl. eines "in"
Straße Hausnummer
PLZ falscheStadt

Ich glaube, sie hat sich Firefox oder sonstwas runtergeladen. Die Abzocke ist mir bekannt, da gabs schon TV-Berichte und gibts ja eine Reihe von Domains.

Gibt es noch etwas, was man schlauerweise machen kann, oder wie man schlau zurückschlagen kann, dass es denen auch weh tut? Einstweilige Verfügung oder so? [EV darf ich eigentlich nicht machen, da ich im abmahnwelle.de-E.V. bin und mich selbstverpflichtet habe. Ich müsste sie dazu also vorher anschreiben, die Abzocker.]

Den pädagogischen Teil habe ich schon hinter mir, geht nur um den "besten" formalen Weg, Stichwort "minderjährig" und/oder "Rückrufrecht", und vermutlich auch Wucher.

Gruß

jobo

  1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

    eine nahe Verwandte (16 Jahre) hat eine Zahlungsaufforderung von downcenter.de erhalten. Meine geplante Strategie: gegen den Mahnbescheid wiedersprechen.

    Mahnbescheid und Zahlungsaufforderung sind zwei verschiedene Dinge und sollten nicht verwechselt werden! Ich würd den Mist einfach ignorieren, ich bezweifle das die es wagen einen _gerichtlichen Mahnbescheid_ zu beantragen (und selbst wenn, dem kann man immer noch widersprechen, aber INAL)

    Gibt es noch etwas, was man schlauerweise machen kann, oder wie man schlau zurückschlagen kann, dass es denen auch weh tut? Einstweilige Verfügung oder so? [EV darf ich eigentlich nicht machen, da ich im abmahnwelle.de-E.V. bin und mich selbstverpflichtet habe. Ich müsste sie dazu also vorher anschreiben, die Abzocker.]

    EV wegen was denn bitte?

    Schau mal bei Antispam e.V. ins Wiki, da dürften die meisten deiner Fragen beantwortet werden.

    Falls du weitere Fragen hast, kannst du die im dortigen Forum stellen, ich bin sicher der Patient hat schon eine Krankenakte.

    ssnɹƃ
    ʍopɐɥs

    p.s.
    Ich glaub auf der seite von Mozilla steht auch was zu dem Thema, die Sammeln auch Links zu Schmerzpatienten...

    --
    Sleep is a poor substitute for caffeine.
    1. Hallo,

      Mahnbescheid und Zahlungsaufforderung sind zwei verschiedene Dinge und sollten nicht verwechselt werden! Ich würd den Mist einfach ignorieren, ich bezweifle das die es wagen einen _gerichtlichen Mahnbescheid_ zu beantragen (und selbst wenn, dem kann man immer noch widersprechen, aber INAL)

      Genau, dem Mahnbescheid wiederprechen (falls er kommt).

      EV wegen was denn bitte?

      Unterlassung zukünftiger Aktionen wie dieser. Weil "Abzocke", also Wettbewerbswidrig und unmoralisch (Wucher). Als Verbraucher, nicht als Mitwettbewerbler.

      ... ich bin sicher der Patient hat schon eine Krankenakte.

      Oh ja, die Preise decken sich sogar mit der TV-Recherche (war bestimmt Monitor, Frontal21 oder was in der Art).

      Ich glaub auf der seite von Mozilla steht auch was zu dem Thema, die Sammeln auch Links zu Schmerzpatienten...

      Au fein, beim Sammeln bin ich dabei. Es gab mal eine Zeit, da machten das auch die Verbraucherzentralen (die können sogar abmahnen auf Unterlassung), aber das gibts da leider nicht mehr.

      Gruß

      jobo

      1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

        EV wegen was denn bitte?

        Unterlassung zukünftiger Aktionen wie dieser. Weil "Abzocke", also Wettbewerbswidrig und unmoralisch (Wucher). Als Verbraucher, nicht als Mitwettbewerbler.

        Du bist mit der EV völlig auf dem falschen dampfer, wenn es so einfach wäre gäbe es keine "Abzocker" mehr, glaubst du nicht Mozilla selbst hätte denen auf diesem Weg nicht schon längst den Garaus gemacht, wenn es denn so einfach wäre? Es ist nicht Wettbewerbswidrig (Wettbewerbswidrig heit ja sich einen unfairen Vorteil verschaffen, indem sie für etwas Geld verlangen, das andere kostenlos rausgeben, haben sie nicht wirklich einen unfairen Vorteil) und Wucher ist es auch nicht AFAIK, ließ dir mal durch was Mozilla dazu schreibt.

        Ich glaub auf der seite von Mozilla steht auch was zu dem Thema, die Sammeln auch Links zu Schmerzpatienten...

        Au fein, beim Sammeln bin ich dabei. Es gab mal eine Zeit, da machten das auch die Verbraucherzentralen (die können sogar abmahnen auf Unterlassung), aber das gibts da leider nicht mehr.

        AFAIK mahnen die VZ immer noch ab, so sie einen Grund finden. Weswegen sollten die den die Knilche Abmahnen? Ich kann ja verstehen das du sauer bist, aber ich glaube du verrenst dich gehörig und schmeißt Dinge durcheinander die nichts mit der Sache zu tun haben. Übrigens: auch als Privatmensch kann ich jemanden eine Unterlaßungserklärung zukommen lassen, die der jenige dann unterschreiben soll, achso: man mahnt nicht AUF unterlassung ab. Es kommt die Abmahnung mit beiligender Unterlassungserklärung, solltest du doch wissen wenn du im Verein bist....

        ssnɹƃ
        ʍopɐɥs

        --
        Sleep is a poor substitute for caffeine.
        1. Hallo,

          AFAIK mahnen die VZ immer noch ab, so sie einen Grund finden. Weswegen sollten die den die Knilche Abmahnen? Ich kann ja verstehen das du sauer bist,

          Ach, sauer ist was anderes. Nur wenn ich sie schon mal vor der Flinte hätte ...; Nixtun und gegen einen evtl. Mahnbescheid Einspruch einlegen scheint mir aber auch ein gangbarer Weg. Der Bericht im TV zeigte übrigens (eigentlich rech eindeutig) unlautere Geschäftsgebaren. Was nun mit dem Interesse des Einzelnen ist und Durchsetzungslust/-kraft. Viele zahlen ja einfach, jeder 10.te oder so.

          Gruß

          jobo

          1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

            AFAIK mahnen die VZ immer noch ab, so sie einen Grund finden. Weswegen sollten die den die Knilche Abmahnen? Ich kann ja verstehen das du sauer bist,

            Ach, sauer ist was anderes. Nur wenn ich sie schon mal vor der Flinte hätte ...; Nixtun und gegen einen evtl. Mahnbescheid Einspruch einlegen scheint mir aber auch ein gangbarer Weg. Der Bericht im TV zeigte übrigens (eigentlich rech eindeutig) unlautere Geschäftsgebaren. Was nun mit dem Interesse des Einzelnen ist und Durchsetzungslust/-kraft. Viele zahlen ja einfach, jeder 10.te oder so.

            Ja, leider fallen viele darauf rein und zahlen:-(

            Wie gesagt, informiere dich (Wiki, Forum, Verbraucherzentrale und was Tante Gurgel sontnoch so bietet) ob mit einem Mahnbescheid zu rechnen ist bzw. welchen rechtlichen Bestand deren Forderung überhaupt hat und sitze es dann evtl. aus....Du kannst sicher noch mit viiiieelen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und dann mit Briefen von einem Inkassobüro rechnen (inkl. Drohungen von wegen Gericht, Schufa und was sonst noch so möglich ist).

            Von jeder Kontaktaufnahme würde ich dringenst abraten, schon mancher hat sich durch eine unbedachte Formulierung selbst ins Knie geschossen.

            ssnɹƃ
            ʍopɐɥs

            --
            Sleep is a poor substitute for caffeine.
            1. Hallo,

              Du kannst sicher noch mit viiiieelen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und dann mit Briefen von einem Inkassobüro rechnen (inkl. Drohungen von wegen Gericht, Schufa und was sonst noch so möglich ist).

              Genau.

              Von jeder Kontaktaufnahme würde ich dringenst abraten, schon mancher hat sich durch eine unbedachte Formulierung selbst ins Knie geschossen.

              Genau, so der Plan. Erstmal keine Antwort. Bein Mahnbescheid, so er denn käme, muss man aber aufpassen. Denn dem _muss_ man wiedersprechen. Ggf. auch ohne Angabe von Gründen. Da muss man ja auch erstmal schaun, an wen der geht (;-).

              Gruß

              jobo

      2. EV wegen was denn bitte?

        Unterlassung zukünftiger Aktionen wie dieser. Weil "Abzocke", also Wettbewerbswidrig und unmoralisch (Wucher). Als Verbraucher, nicht als Mitwettbewerbler.

        Aber eine Einstweilige Verfügung? Eine Unterlassungserklärung fordern vielleicht, je nachdem wie der genaue Sachverhalt ist (nicht wegen Wucher).

        1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

          Aber eine Einstweilige Verfügung? Eine Unterlassungserklärung fordern vielleicht, je nachdem wie der genaue Sachverhalt ist (nicht wegen Wucher).

          Und was genau sollte downcenter genau unterlassen? Zahlungsaufforderungen zusenden? Den Geschäftsbetrieb? Informiert euch bitte mal ansatzweise, büde.
          ssnɹƃ
          ʍopɐɥs

          --
          Sleep is a poor substitute for caffeine.
          1. Aber eine Einstweilige Verfügung? Eine Unterlassungserklärung fordern vielleicht, je nachdem wie der genaue Sachverhalt ist (nicht wegen Wucher).

            Und was genau sollte downcenter genau unterlassen? Zahlungsaufforderungen zusenden?

            Unter Umständen ungefähr das, ja. Wenn es nur darum geht, daß jemand, bezüglich der Kosten ordentlich informiert, etwas runtergeladen hat, was er auch kostenlos hätte bekommen können, dann eher nicht.

            Informiert euch bitte mal ansatzweise, büde.

            Lege Dir bitte Phantasie zu oder ist der Fall für dich bis ins Detail klar?

            1. 'ǝɯɐu$ ıɥ

              Lege Dir bitte Phantasie zu oder ist der Fall für dich bis ins Detail klar?

              Och ich habe mehr Phantasie als mir lieb ist :-), es geht eher darum wofür eine Einstweilige Verfügung da ist und wofür nicht. Und nochmal weils so schön war: Wenn´s so einfach wäre gäbe es keine Abzocker mehr, glaubst du nicht?

              Kämpfen gegen die Säcke? Ja, immer!! Nur mit den richtigen mitteln, sonst kann der Schuß sehr schnell nach hinten losgehen.

              ssnɹƃ
              ʍopɐɥs

              --
              Sleep is a poor substitute for caffeine.
              1. Hallo,

                Och ich habe mehr Phantasie als mir lieb ist :-), es geht eher darum wofür eine Einstweilige Verfügung da ist und wofür nicht. Und nochmal weils so schön war: Wenn´s so einfach wäre gäbe es keine Abzocker mehr, glaubst du nicht?

                Och, ich dachte ich könnte auch mal. Ich glaube, das Mittel der einstweiligen Verfügung mag hier vielleicht nicht passen, aber Vielen (s.a. Taz und Granvenreuth) ist erstmal nicht klar, was das bedeutet. Also ggf. auch downloadcenter.de (;-). Aber vermutlich hast du recht.

                Kämpfen gegen die Säcke? Ja, immer!! Nur mit den richtigen mitteln, sonst kann der Schuß sehr schnell nach hinten losgehen.

                Ja, die Überlegungen hier waren von mir ein Schnellschuss. Nicht aber die Aktionen gegenüber den Abzockern natürlich (;-). Kann man aber nicht oft genug sagen. In diese Richtung habe ich auch schon einige hier selbst beraten.

                Gruß

                jobo

              2. ... es geht eher darum wofür eine Einstweilige Verfügung da ist und wofür nicht.

                Weshalb ich mich über die Einstweilige Verfügung auch gewundert und statt dessen die Unterlassungserklärung als mögliche Möglichkeit angeführt habe.

                Und nochmal weils so schön war: Wenn´s so einfach wäre gäbe es keine Abzocker mehr, glaubst du nicht?

                Nein glaube ich nicht, denn das Prinzip beruht darauf, daß sich so wenige wehren, daß es sich lohnt. Da jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung ist, das Kostenrisiko auch bei der EV besteht und es billigere Möglichkeiten zur Abwehr gibt, ändert sich das Prinzip nicht, eventuell nur die "Gewinnspanne".

                1. Hallo,

                  mir ist ein Fall bekannt, wo mit einer einstweiligen Verfügung gedroht und eine Unterlassungserklärung verlangt wurde (andere Baustelle, Urheberrecht, zu Recht in dem Fall). Unterlassungserklärung unterschrieben => keine einstweilige Verfügung mehr. Ohne Androhung der einstw.Verf. wäre die Unterl.erkl. aber wohl nicht unterschrieben worden. In dem Fall hier: hat man die Unterlassungserklärung in der Hand, nochmal die Kinder auf die Seite schicken, Rechnung abwarten, zuschlagen (;-). Ja, ich weiß, das wird so nicht klappen. Wunschdenken.

                  Gruß

                  jobo

                  1. mir ist ein Fall bekannt, wo mit einer einstweiligen Verfügung gedroht und eine Unterlassungserklärung verlangt wurde (andere Baustelle, Urheberrecht, zu Recht in dem Fall). Unterlassungserklärung unterschrieben => keine einstweilige Verfügung mehr.

                    Na und? Natürlich gibt es Fälle in denen die Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung vorliegen. Und natürlich ist auch in den Fällen eine Unterlassungserklärung eine Möglichkeit sich den Gang zum Gericht zu sparen.

                    Im hier diskutierten Fall denke ich, daß die Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung nicht vorliegen können. Dennoch könnte etwas vorliegen von dem man fordern kann es zu unterlassen. Wenn dem so ist, dann könnte man sich auch in dem Fall den Gang vor Gericht dank einer abgegebenen Unterlassungserklärung sparen.

                    Ohne Androhung der einstw.Verf. wäre die Unterl.erkl. aber wohl nicht unterschrieben worden.

                    Wozu auch. Außer vielleicht, es wäre statt dessen mit einer Klage gedroht wurden.

  2. Hallo!

    EV darf ich eigentlich nicht machen, da ich im abmahnwelle.de-E.V. bin und mich selbstverpflichtet habe. Ich müsste sie dazu also vorher anschreiben, die Abzocker.

    Ah, nach zweimal Lesen habe ich es vermutlich verstanden: mit "EV" meintest Du eine "Einstweilige Verfügung"? Die kannst Du eh nicht "machen"?

    EV ist u.a. eine gebräuchiche Abkürzung für die Eidesstattliche Versicherung (über die Vermögensverhältnisse) nach § 807 ZPO - ich habe mich gefragt, wie Du zu diesem Sprung kommst..

    Ciao

    GG

    --
    "If I do not seek to understand what is happening here
    - then I've got peanuts in my head!"
    (I. Hosein)
  3. Moin Moin!

    Verbraucherzentrale, bei vorhandener Rechtschutzversicherung ein Anwalt, der sich im Internet auskennt.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
    1. ... bei vorhandener Rechtschutzversicherung ein Anwalt, der sich im Internet auskennt.

      Wenn eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist, sollte man das abwägend überdenken.

    2. Hallo,

      Verbraucherzentrale

      Denn doch. Vor zwei Jahren konnte man da die Lumpen von Tele2 verpfeifen, dann hatten die das aber abgeschafft (nicht Tele2, sondern die VZs den Service, Verbraucherklagen zu sammeln und ggf. abzumahnen. Komisch dass mir bei Abmahnung immer die Drohung einer einstweiligen Verfügung in den Sinn kommt).

      Gruß

      jobo