Aber eine Einstweilige Verfügung? Eine Unterlassungserklärung fordern vielleicht, je nachdem wie der genaue Sachverhalt ist (nicht wegen Wucher).
Und was genau sollte downcenter genau unterlassen? Zahlungsaufforderungen zusenden?
Unter Umständen ungefähr das, ja. Wenn es nur darum geht, daß jemand, bezüglich der Kosten ordentlich informiert, etwas runtergeladen hat, was er auch kostenlos hätte bekommen können, dann eher nicht.
Informiert euch bitte mal ansatzweise, büde.
Lege Dir bitte Phantasie zu oder ist der Fall für dich bis ins Detail klar?