Texter mit x: Vorgehen gegen www.downcenter.de

Beitrag lesen

mir ist ein Fall bekannt, wo mit einer einstweiligen Verfügung gedroht und eine Unterlassungserklärung verlangt wurde (andere Baustelle, Urheberrecht, zu Recht in dem Fall). Unterlassungserklärung unterschrieben => keine einstweilige Verfügung mehr.

Na und? Natürlich gibt es Fälle in denen die Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung vorliegen. Und natürlich ist auch in den Fällen eine Unterlassungserklärung eine Möglichkeit sich den Gang zum Gericht zu sparen.

Im hier diskutierten Fall denke ich, daß die Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung nicht vorliegen können. Dennoch könnte etwas vorliegen von dem man fordern kann es zu unterlassen. Wenn dem so ist, dann könnte man sich auch in dem Fall den Gang vor Gericht dank einer abgegebenen Unterlassungserklärung sparen.

Ohne Androhung der einstw.Verf. wäre die Unterl.erkl. aber wohl nicht unterschrieben worden.

Wozu auch. Außer vielleicht, es wäre statt dessen mit einer Klage gedroht wurden.