jobo: Vorgehen gegen www.downcenter.de

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Hallo,

Mahnbescheid und Zahlungsaufforderung sind zwei verschiedene Dinge und sollten nicht verwechselt werden! Ich würd den Mist einfach ignorieren, ich bezweifle das die es wagen einen _gerichtlichen Mahnbescheid_ zu beantragen (und selbst wenn, dem kann man immer noch widersprechen, aber INAL)

Genau, dem Mahnbescheid wiederprechen (falls er kommt).

EV wegen was denn bitte?

Unterlassung zukünftiger Aktionen wie dieser. Weil "Abzocke", also Wettbewerbswidrig und unmoralisch (Wucher). Als Verbraucher, nicht als Mitwettbewerbler.

... ich bin sicher der Patient hat schon eine Krankenakte.

Oh ja, die Preise decken sich sogar mit der TV-Recherche (war bestimmt Monitor, Frontal21 oder was in der Art).

Ich glaub auf der seite von Mozilla steht auch was zu dem Thema, die Sammeln auch Links zu Schmerzpatienten...

Au fein, beim Sammeln bin ich dabei. Es gab mal eine Zeit, da machten das auch die Verbraucherzentralen (die können sogar abmahnen auf Unterlassung), aber das gibts da leider nicht mehr.

Gruß

jobo