Mahlzeit,
Existieren für die Speditionsbranche andere Regeln oder verstößt der Chef hier gegen das Gesetz?
ich vermute letzteres. Das im verlinkten Wiki-Artikel genannte Arbeitszeitgesetz gilt, soweit ich das verststehe, für alle Branchen. Es gibt aber in ArbZG §21a Sonderregelungen für "Beschäftigte im Straßentransport". Danach gilt die Zeit, die sich der Arbeitnehmer "am Arbeitsplatz bereithält, um seine Tätigkeit aufzunehmen", nicht als Arbeitszeit. Mir ist aber nicht ganz klar, was damit gemeint sein könnte. Auch die Zeit, die er nur als Beifahrer auf dem Bock sitzt, gilt danach nicht als Arbeitszeit (wobei sich die meisten Speditionen gar nicht den Luxus leisten, ihre LKWs mit Fahrer und Beifahrer zu besetzen, ist ja doppelter Personalbedarf).
Und schließlich gelten ja auch noch die vorgeschriebenen Fahr- und Ruhezeiten von maximal 9h täglich (und AFAIK einer Deckelung pro Woche sowie pro Doppelwoche). Und Tätigkeiten wie etwa die Mitwirkung beim Be- und Entladen gehören zu dieser Zeit dazu.
Wenn die Leute also 60h und mehr pro Woche abreißen, dann kann das nicht alles die eigentliche Kraftfahrer-Tätigkeit sein.
Anyway, das ist nur meine laienhafte Auslegung; ich glaube schon, dass der beschriebene Speditionschef den gesetzlichen Rahmen erheblich überzieht.
ich frage, weil ich mit dem Gedanken spiele, Lastkraftwagenfahrer zu werden und ich möchte wissen, was meine Rechte sind.
Erkundige dich bei der Berufsgenossenschaft oder wer immer als Arbeitnehmer-Vertretung im Speditions-Gewerbe zuständig ist.
So long,
Martin
Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news, which obeys its own special laws.
- Douglas Adams, The Hitchhiker's Guide To The Galaxy