Hej Martin,
Korrekt. Das mit der Teilschuld bei Unfällen gilt aber in fast allen Fällen - sehr selten ist eine Unfallsituation so glasklar, dass die Schuldfrage zu 100% eindeutug geklärt werden kann. Manche argumentieren ja sogar, dass man durch die bloße Teilnahme am Straßenverkehr implizit schon eine Teilschuld auf sich nimmt.
Spontan (aufgrund meiner Recherchen im Rahmen dieses Threads) kenne ich nun zwei Situationen, in denen einer 100% der Schuld bekommt: nicht blinken beim Verlassen des Kreisverkehrs und Anfahren von Fußgängern (nicht Radfahrern!) auf dem Zebrastreifen der Fußgängern vorbehalten ist (und eben nicht von Radlern genutzt werden darf).
Im Übrigen gebe ich dir (sehr gerne!) Recht - insbesondere was die gegenseitige Rücksichtnahme betrifft!
Marc