Die Rechtsprechung ist da aber eindeutig: wenn du einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen anfährst
Bei sehr vielen Zebrastreifen ist es aus baulichen oder anderen Gründen (Bepflanzung) gar nicht möglich vorherzusehen, ob jemand die Absicht hat diesen zu betreten.
PS: Im meiner Kindheit/Jugendzeit fuhr einmal am Tag das Milchauto durch unser Dorf, einmal in der Woche der Lieferant für den Konsum und einmal in zwei Wochen der Bierkutscher ans Gasthaus zum Burgschloss. Alles was wir brauchten bekamen wir zu Fuß.
Heute fahren 1000 LKWs täglich die Straße kaputt und uns wird erzählt dass diese Art von Logistik notwendig ist um die Bevölkerung mit Waren tgl. Bedarf zu versorgen -- obwohl es den Konsum gar nicht mehr gibt -- über den nächsten Supermarkt in 30km Entfernung wo nichema an Bus hinfährt.