Hej pl,
Die Rechtsprechung ist da aber eindeutig: wenn du einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen anfährst
Bei sehr vielen Zebrastreifen ist es aus baulichen oder anderen Gründen (Bepflanzung) gar nicht möglich vorherzusehen, ob jemand die Absicht hat diesen zu betreten.
Bei uns in Bonn gibt es keinen einzigen, auf den deine Beschreibung zutrifft.
Aber selbst dann bekämst du als Autofahrer nicht das Recht Fußgänger auf dem Zebrastreifen über den Haufen zu fahren.
Also alles nicht so zweideutig, wie du behauptest.
PS: Im meiner Kindheit/Jugendzeit fuhr einmal am Tag das Milchauto durch unser Dorf, einmal in der Woche der Lieferant für den Konsum und einmal in zwei Wochen der Bierkutscher ans Gasthaus zum Burgschloss. Alles was wir brauchten bekamen wir zu Fuß.
Auch da hattest du nicht das Recht gehabt, Fußgänger mit dem Auto auf dem Zebrastreifen platt zu machen.
Heute fahren 1000 LKWs täglich die Straße kaputt und uns wird erzählt dass diese Art von Logistik notwendig ist um die Bevölkerung mit Waren tgl. Bedarf zu versorgen -- obwohl es den Konsum gar nicht mehr gibt -- über den nächsten Supermarkt in 30km Entfernung wo nichema an Bus hinfährt.
Auch das ändert nichts daran: Fußgänger auf dem Zebrastreifen sind tabu!
Aber falls du behaupten willst, dass die Sachen kein Mensch will. Supermärkte haben nur für 3 Tage Vorräte (im Durchschnitt). Die LKWs bringen nichts, was nicht gekauft wird.
Marc