Hej Tabellenkalk,
auf dem Zebrastreifen der Fußgängern vorbehalten ist
das ist so zumindest missverständlich formuliert,
(und eben nicht von Radlern genutzt werden darf).
und das ist definitiv falsch.
Stimmt. Korrekt ist etwas anders: Fußgängerüberwege sollen Fußgänger mit bestimmten Rechten versehen und ihnen dadurch besonderen Schutz gewähren. Für Radfahrer ist der Zebrastreifen ohne Bedeutung. Sie können dort über die Straße fahren, wie überall sonst, dürfen dabei aber den Verkehr nciht behindern und riskieren ein Bußgeld nur, wenn sie schnell fahren. Insbesondere, wenn sie dadurch Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder andere stören, für die Zebrastreifen halt gedacht sind.
Auch der fließende Verkehr (Autos, Motorräder usw) auf der Straße darf nciht gestört werden. Muss ein Autofahrer auch nur seine Fahrt verlangsamen, weil ein Radfahrer die Fahrbahn kreuzt (egal ob an einem Zabrastreifen oder sonstwo), droht dem Radler ein Bußgeld.
Bei einem Unfall bekommt er in der Regel eine Teilschuld, obwohl Autofahrer verpflichtet sind, aus schwächere Verkehrsteilnehmer besonders zu achten.
"Verwarngelder bei Behinderungen und hoher Geschwindigkeit Ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro droht, wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen. Denn dadurch begehen Radfahrer eine vermeidbare Behinderung. Gleiches gilt für Radfahrer, die ohne anzuhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen bei gleichzeitiger Nutzung durch Fußgänger, Kranken- oder Rollstuhlfahrer befahren. Auch sie müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Denn von Radfahrern wird erwartetet, dass sie Rücksicht nehmen auf die anderen Verkehrsteilnehmer und zum Beispiel absteigen oder zumindest mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Marc