Tach!
Stimmt, die dürfen den Zebrastreifen, ihr Fahrrad schiebend, durchaus benutzen.
Ich bin jetzt nicht so der Paragrafenjunkie, daher habe ich einfach mal in der STVO geguckt: Zebra, äh Fußgängerüberweg. Da finde ich keinen Hinweis, dass Radfahrer ihr Vehikel schieben müssen. Kannst du mir einen Link geben, aus dem hervorgeht, dass es Radfahrern verboten ist, über einen solchen zu fahren?
Ist es denn erlaubt, auf Fußwegen Rad zu fahren? Anderenfalls können die Radfahrenden schon rein vorschriftstechnisch gar nicht in die Verlegenheit kommen, den Fußgängerüberweg fahrend zu benutzen.
dedlfix.