Hallo,
Dann nimm bitte zur Kenntnis, dass für mich „Radfahrer dürfen den Zebrastreifen benutzen, wenn das Fahrrad geschoben wird“ und „Radfahrer dürfen den Zebrastreifen nicht fahrend überqueren“ synonym sind.
Für mich ganz und gar nicht. Das eine ist eine Erlaubnis (die wohl selbstverständlich ist), das andere ist ein Verbot, für das ich einen expliziten Paragrafen suche.
Dass sich „… oder auch ein fahrendes Fahrrad“ als Ergänzung zu deinem Panzerbeispiel, das du nicht mitzitiert hast (das meinte ich mit sinnentstellend), versteht, dache ich, sei selbsterklärend.
ja, das war eindeutig.
Ich lese im Gesetzestext eine "Wenn-Dann"-Aussage. Wenn Fußgänger, Rollstuhlfahrer... dann soll Autofahrer halten.
Was im Umkehrschluss – angemessen zugespitzt – heißt, wenn jemand anders als ein Fußgänger, Rollstuhlfahrer … den Zebrastreifen überquert, dann muss Autofahrer nicht halten, außer er will keinen Unfall verursachen (was der Normalfall sein dürfte).
genauso sehe ich das.
... vorallem steht kein Verbot drin.
Muss auch nicht.
Wenn Radfahrern das Befahren des Zebrastreifens verboten sein soll, muss es das.
Gruß
Kalk