Tach!
... vorallem steht kein Verbot drin.
Muss auch nicht.
Wenn Radfahrern das Befahren des Zebrastreifens verboten sein soll, muss es das.
Nein. Wenn eine Straße für jeglichen Verkehr gesperrt ist, muss da weder Parkverbotsschild noch Geschwindigkeitsbegrenzung noch irgendwelche andere Beschränkungen für dort nicht fahren dürfende Fahrzeuge aufgestellt sein oder gesetzlich geregelt werden. Der Fußweg ist für Fahradfahrer tabu (außer Kinder). Wenn du da was untersuchen möchtest, müsstest du den Fall betrachten, dass Radfahrer auf dem Fußweg fahren dürfen (durch entsprechende Verkehrszeichen) und an diesem Fußweg ein Überweg ist.
dedlfix.