Tach!
Ist es nun illegal, wird aber toleriert oder ist es legal mit Auflagen bei bestimmten Situationen?
Ersetz doch mal in deiner Betrachtung den Radfahrenden durch einen Autofahrenden. Auch für den steht in dem Paragraph kein Verbot, auf dem Fußgängerüberweg die Fahrbahn zu kreuzen. Das Verbot ergibt sich für diesen wie für den Radfahrenden (mit Ausnahme der Kinder) durch den §2, der keine Gehwegbenutzung gestattet. Da diese also dort nicht sein dürfen, können sie unmöglich rechtskonform den Fußgängerüberweg nutzen. Da muss nichts extra in §26 verboten werden.
dedlfix.