Hallo Stefan,
Offenbar kann man ja tatsaechlich beide Schreibweisen mit den Leitparagraphen des Instituts fuer deutsche Sprache begruenden,
Ja, aber das ist an sich geneu in dem $34 geregelt:
"Partikeln, Adjektive oder Substantive können mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur im Infinitiv, im Partizip I und im Partizip II sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen."
"Der von der Funktion zurueckgegebene Wert ist eine Zahl."
oder:
"Der von der Funktion zurueck gegebene Wert ist eine Zahl."
"zurückgegebene" funktioniert hier als Adjektiv "der zurückgegebene Wert" gebildet aus dem Partizip II. Bleibt also zusammen.
Anderes Beispiel:
"In diesem Fall kann die Funktion nichts zurueckgeben."
oder:
"In diesem Fall kann die Funktion nichts zurueck geben."
"zurückgeben" ist hier im Infinitiv, ist also ebenfalls zu zusammenschreiben. (und zusammenschreiben ist selbst ein Bsp. für die §34)
Grüße
Thomas