Hi,
so sollte das Wort 'Beweis' verstanden und benutzt werden:
'Beweis, Verfahren, das dem Gericht die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung verschaffen soll. Beweismittel: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Parteivernehmung. Beweislast, Verpflichtung der Parteien im Zivilprozess, die von ihnen behaupteten Tatsachen zu beweisen.'
(dankenswerterweise zur Verfuegung gestellt von http://www.duden.de)
Gruss,
Lude