Servus,
Eine Zeugen Aussage ist ein Beweis richtig.
nicht nur eine Zeugenaussage ist als Beweis "richtig"! Ich habe schon mitbekommen, was alles so als Beweis angefuehrt worden ist in meinen Zivilprozessen. ;-)
Das war ein Beispiel gewissermassen ein auszug möglicher Beweise was auf Aussagen im allgemeinen passt. Eine Photo bei dem man sieht, dass Du bei rot über die Ampel gefahren bist ist ebenfalls ein Beweis.
Ein Augenzeuge ist auch noch ein Beweis.
Aber wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, z.B. Totenschein, und seit 1 Jahr verweste Leiche, dass Du schon lange Tod bist, wird der Richter wohl eher Dir glauben als dem Augenzeuge und Photo.
Nein ein toter wird sich vor Gericht nicht mehr verteidigen.
Ein grober Fehler und mit absicht gemacht um Dir zu zeigen, dass ein Beweis auch nicht wahr sein muss.
Aber hier ist es eine Behauptung.
Es war ein Beweis und keine Behauptung, oder beides? ;-)
Dank http://www.duden.de wissen wir ua. folgendes ueber Legasthenie:
Nein aber damit hast Du Deine Behauptung bewiesen. Obs stimmt ist zwar noch fraglich, aber ich glaube mal das es stimmt und Du den Duden richtig zitiert hast.
Aber danke für den Tip:
Beweis, Verfahren, das dem Gericht die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung verschaffen soll. Beweismittel: Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Parteivernehmung. Beweislast, Verpflichtung der Parteien im Zivilprozess, die von ihnen behaupteten Tatsachen zu beweisen.
Be|haup|tung, die; -, -en:
1.
a) Äußerung, in der etw. als Tatsache hingestellt wird [was möglicherweise jedoch keine ist]:
eine kühne, unverschämte, aus der Luft gegriffene B.;
das ist eine bloße B.;
jmds. -en nachprüfen;
die B. aufstellen (nachdrücklich; behaupten), dass
;
er blieb bei der B., dass
;
b) (Math.) aufgestellter Lehrsatz, der bewiesen werden soll.
2. <Pl. selten> das [Sich]behaupten, Durchsetzen:
Mittel zur Ergreifung und B. der Staatsmacht.
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
Proposition die, Aussage, Lehrsatz, Behauptung.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band
er|weis|bar <Adj.>: sich erweisen (1) lassend:
eine -e Behauptung.
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
Ge|gen|be|haup|tung, die: Behauptung, die sich von einer anderen Behauptung unterscheidet od. ihr entgegengesetzt ist:
eine G. zu etw. aufstellen.
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
As|ser|ti|on, die; -, -en [lat. assertio] (Philos.): bestimmte, feststellende Behauptung, Versicherung.
Gruss Matze