Moin!
falls das nicht schon gesagt wurde....
Auch wenn Du die Mail gelöscht hast.....
Am besten Rechner runter fahren und erst mal nicht mehr damit arbeiten.
Das LKA die derartige Fälle bearbeiten können, sofern der Datenspeiche an der Stelle nicht schon x ma überschrieben wurde die mail wieder herstellen.
Na super, das ist ja ein toller Ratschlag! Nur weil eine Webseite gesagt hat, ich würde verklagt und angezeigt, soll ich meinen Rechner stillegen? Nö, so einfach sollte man das der Gegenseite nicht machen.
Was haben wir als Tatbestand: Jemand hat sich bei einer ihm bekanntgegebenen URL mit ihm bekanntgegebenen Daten eingeloggt.
Alle näheren Umstände, die zu Lasten des Beschuldigten gehen würden, also z.B. die Tatsache, dass in der Mail vielleicht ganz groß, dick und fett "Wenn sie diesen Link anklicken und sich einloggen, machen sie sich strafbar!", wäre von der Gegenseite zu beweisen. Denn die Mail hätte genausogut ja auch im üblichen Spam-Stil lauten können "Besuche uns unter www.example.com, Login X/Y" - oder (je nach Login-Art) auch "user:passwort@www.example.com" - direkt klickfertig. Warum man sowas dann tatsächlich anklicken muß, ist eine Frage, wie idiotisch man sich verhält, und wieviele Würmer, Viren und neuen Spam man gerne auf seinem Rechner haben will. Jedwede Löschung der fraglichen Mail würde es der Gegenseite schwerer machen, irgendwas zu beweisen.
Fakt ist und bleibt: Wer seine Zugangsdaten _weitergibt_, ohne dazu berechtigt zu sein, _der_ ist der böse Kerl und kann zur Verantwortung gezogen werden. In der Regel wird er damit nämlich gegen Vertragsklauseln und Datenschutzbestimmungen verstoßen und kann zur Verantwortung gezogen werden - der Inhaber eines Accounts ist ja in der Regel bekannt.
Wer ihm genannte Login-Daten aber einfach mal ausprobiert (insbesondere unter nicht weiter beweisbaren Umständen, wie die URL denn erläutert war), dem wird man kaum irgendeinen Tatvorwurf machen können.
Da liegt also kein Problem. Ich würde mich an Deiner stelle mal mit dem LKA auseinander setzen und das Thema direkt bereden.
Würde ich nicht. Kostet nur Zeit, verwirrt die Beamten (die von irgendeiner Anzeige mit Sicherheit noch nichts wissen, und von der Firma wirklich nur mit viel Glück), und die Pflicht zur Selbstanzeige gibts ja schließlich auch nicht.
Selbst wenn die Polizei dann tatsächlich ermittelt: Sagen muß man denen gar nichts. Angaben zur Person machen, und fertig. Einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen wäre dann aber höchst angebracht.
Sollten die Deine Rechner einbehalen wollen, kannst den erst mal abschreiben die nächsten 2-5 Monate ist der weg.
Eben genau deswegen sollte man das nicht unnötig provozieren. Entweder man _IST_ angezeigt, oder man ist es nicht. Dass man in der Zukunft angezeigt werden _könnte_, ist normales Lebensrisiko und kann jedem passieren. Deswegen aber gleich um Beschlagnahme seines Rechners zu bitten, ist mehr als idiotisch. Und wird ohne Anzeige auch nicht geschehen. Also entweder zeigt die Happy-GmbH einen an, oder man selbst.
Geh mal lieber einen Schritt nach vor als zurück.
Der Schritt nach vorn sollte dann aber zu einem Anwalt führen, nicht zur Polizei. Der kennt die Rechtslage besser.
- Sven Rautenberg