Thoralf Knuth: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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Hallo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

Korrekt. Und wer lesen kann, weiss, dass Klagbegehren ungleich Rechtsfolgenbegehr. Denn wenn ich als Beklagter die Einrede der Verjährung erheben will, muss ich selbige beweisen. Und wenn ich als Beklagter einen Anscheinsbeweis des Klägers entkräften will, muss ich selbiges beweisen. Und es gibt sogar Urteile, wo der Beklagte beweisen musste, dass ein behaupteter (und eigentlich vom Kläger zu beweisender) Anspruch nicht besteht.

Der Beklagte will nur in ruhe gelassen werden.

Wenn es man so einfach wäre.

Hier volle Zustimmung.

Dito. Und wenn doch, dann ist ein Forum eh der falsche Punkt.

Gruß, Thoralf

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Sic Luceat Lux!