Also ich hätte gerne mal eine Antwort was das Gesetz sagt:
Inwieweit kann ich dafür bestraft werden indem ich mich in einen meines damaligen wissensstand nach kostenlosen Service einlogge?
Nochmal:
<Zitat>
StGB § 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
</Zitat>
Soweit das Strafrecht.