Hanjo: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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Ich zitiere mal:
Zivilrecht gilt, dass derjenige, der eine Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, die Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat, welche den Schluss auf die begehrte Rechtsfolge zulassen.
Damit ist von Kläger und Beklagten nicht einmal die Rede.,

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Moin,

wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

der eine Rechtsfolge für sich in Anspruch  -> Kläger.

Denn nur der will was erreichen, also eine Rechtsfolge in Anspruch nehmen (nämlich daß der Beklagte etwas tun, unterlassen oder zahlen soll).
Der Beklagte will nur in ruhe gelassen werden.

Alles in allem ist es also ein ziemlicher Unfug davon auszugehen, das
hier irgendetwas zu erwarten ist.

Hier volle Zustimmung.

Gruß von der Ostsee

Hanjo