Hi TomIRL,
Ob der Staatsanwalt ein Verfahren gegen eine Privatperson auf Grund einer Strafanzeige einer Firma die ein offensichtlich sittenwidriges Angebot ins Internet stellt eröffnet, halte ich für fraglich.
ich halte diesen Punkt _mehr_ als nur fraglich. Eine Erotik-Firma die wissentlich einen Account _nicht_ sperrt, bei dem ein offenkundlicher Missbrauch vorliegt (offenkundlich deshalb, das nach dem Aufruf die besagte "Warn-Seite" präsentiert wurde), nimmt es ebenso wissentlich in Kauf, das dieser Account/Zugang von Minderjährigen benutzt werden könnte!
Da stellt sich mir jetzt die Frage, wer hier _grob fahrlässig_ gehandelt hat und ob man nicht gegen den Betreiber der besagten WebSite vorgehen müsste!
Für eine zivilrechtlich Belangeung interessieren genau die hier erwähnten Fragen:
[...]
- Hat die Firma alles unternommen um die unberechtigte Nutzung Ihres Systems zu unterbinden?
zu 3.) s.o.
- wie ist die Firma an die Daten des Nutzers gekommen, ohne richterlichen Beschluss?
finde ich auch noch einen sehr interessanten Aspekt.
Bei den ganzen Punkten wurde bisher auch immer vernachlässigt, ob der Fragesteller erstens strafmündig und /oder zweitens voll Geschäftsfähig war.
Alles in allem ist es also ein ziemlicher Unfug davon auszugehen, das
hier irgendetwas zu erwarten ist.TomIRL
sehe ich _in diesem Fall_ absolut genauso, es sei denn der Betreiber wäre daran interessiert, seinem geschäftsmäßigen Treiben selbst ein Ende zu bereiten.
Ansonsten kann ich mich den hier bereits aufgeführten Ausführungen bezüglich Wissenheit//Unwissenheit über geschützte Zugangsdaten und deren Missbrauch nur anschließen.
Gruß
Oliver