Hanjo: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.

Moin auch,

Unfug!

Die Beweislast liegt grundsätzlich immer beim Ankläger, nie beim Beklagten.

Siehe: http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Beweislast

Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.

So ? Immer ?
Sieh mal hier nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__17.html

Tja, ein wenig vorsichtig mit so kühnen Behauptungen.

Gruß von der Ostsee

Hanjo