Das wir ggf. dein Rechstanwalt beweisen müssen.
Moin auch,
Unfug!
Die Beweislast liegt grundsätzlich immer beim Ankläger, nie beim Beklagten.
Siehe: http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Beweislast
Du weisst, dass weder Unkenntnis noch Dummheit vor Strafe schützen.
So ? Immer ?
Sieh mal hier nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__17.html
Tja, ein wenig vorsichtig mit so kühnen Behauptungen.
Gruß von der Ostsee
Hanjo