Hanjo: Hilfe, werde ich angezeigt? (Happynight GmbH)

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Also folgende Situation:
Ich hab eine E-Mail erhalten in der Stand, dass ich den einen kostenlosen Zugang mitbenutzen darf. Ich muss mich nur auf dieser Seite einloggen mit den unten angegebenen Daten.

Moin,

nu man sinnig mit die Deerns...

auch wenn man es nicht glauben sollte - es geht im Rechts ab und zu tatsächlich logisch zu.

Die Logik in diesem Falle sagt:

Welchen Vergehens solltest Du Dich strafbar gemacht haben ?
Das Anklicken und Einloggen in eine Seite kann zwar dumm sein, aber Dummheit ist nicht strafbar.

soweit zum Strafrecht.

Jetzt zum bürgerlichen oder Zivilrecht.

Da müßtest Du in irgendeiner Art und Weise jemanden geschädigt haben.

Wie ? und wen ?
(Des weiteren könnte man - wenn es wirklich nicht erlaubt gewesen wäre, diese Seite zu 'betreten' - nachlesen unter dem Stichwort 'Verbotsirrtum'

Und vor allem (gilt sowohl für Straf- als auch Zivilrecht):
Wer was von Dir will, muß es DIR beweisen und nicht umgekehrt.
Das ist ein eiserner Rechtsgrundsatz.

Also, wenn Dich wirklich jemand anklagen wollen sollte:
Erstmal gemütlich zurücklehnen und kommen lassen.
Der schwarze Peter ist auf der anderen Seite.

Wie dem auch sei. ich halte diese meine Ausführungen für zwar zutreffend aber sinnlos, weil ich davon überzeugt bin, daß Cheatah recht hat.

Gruß von der Ostsee

Hanjo