Привет.
Aus aktuellem Anlass darf ich auf einen Artikel auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler zum Thema Abgeordnetenbezüge verweisen. Interessant ist der dritte Punkt "Steuerfreie Kostenpauschalen". Geklagt hat ein Finanzrichter in eigener Sache vor dem Finanzgericht Münster. Seine Begründung: jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss seine Werbungskosten belegen bzw. zumindest glaubhaft machen, wenn er mehr als die Pauschale von 920 EUR abziehen möchte, jeder Selbständige in Deutschland muss seine Betriebsausgaben durch Rechnungen belegen. Bundestagsabgeordnete allerdings erhalten ohne weiteren Nachweis 42.612 EUR als "Kostenpauschale" steuerfrei ausgezahlt, für Landtagsabgeordnete ist eine Tabelle auf o.g. Seite hinterlegt. Die Begründung hierfür liest sich wie ein Katalog klassischer Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Finanzrichter begründet seine Klage mit einem Verstoß dieser Praxis gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Der BdSt unterstützt diese Klage und hat bei Herrn Prof. Dieter Birk, Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Uni Münster, ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem gleichen Ergebnis kommt wie der Finanzrichter.
Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Da kommt etwas auf uns zu, dessen Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Was für ein Chaos auf Grund von Urteilen des BVerfG entstehen kann, hat man gesehen, als die Vermögensteuer teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde oder als das Gericht Anfang diesen Jahres urteilte, dass die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten gegen Art. 3 GG verstößt. Ach, so ganz nebenbei, es ist schon ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig, wo der Kläger die Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer rügt.
Abschließen möchte ich meinen kleinen Exkurs mit einem geflügelten Wort von Gerhard Gundermann: »Alles wird besser, aber nichts wird gut.«
Дружба!
Siechfred
»Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«