Ludger: Siechfreds Steuertipp 12/2004

Beitrag lesen

Hi,

was ist denn Deine Meinung zum (oft erfolgreichen) Vorgehen etlicher Einzelpersonen und Gruppierungen bestehende (und einstmals demokratisch beschlossene) Gesetze unter Hinweis auf _DAS_GRUNDGESETZ_ anzugehen?

Das entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung: Gesetzgebung = Legislative, Rechtsprechung = Judikative, und über allen thront das Grundgesetz. Schlimm, wenn dem nicht so wäre, denn dann gäbe es keine wirksame Kontrolle der Legislative mehr.

Wird die Legislative nicht vom Volk kontrolliert? Oder reicht diese Kotrolle nicht?

Dass sich Verfassungsbeschwerden gegen Steuergesetze häufen, ist ein Phänomen der letzten 10 Jahre und eigentlich ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber, der scheinbar immer wieder versucht, sich über das GG hinwegzusetzen in der Hoffnung, dass es keiner merkt.

Das GG macht aber alles so statisch (Zweidrittelmehrheit ;-), ist eine Beschaeftigungsquelle fuer Juristen und keinesfalls heilig und so wichtig, wie Du schreibst. Die Politiker wuerde ich nicht schelten, dass einige Gesetze spaeter als nicht GG-konform erkannt wurden, denn erstens entsteht eine ungeheure Komplexitaet durch den Gesetzeswulst und zweitens hemmt das GG viele erforderliche Vorhaben (zumindest werden da einige Politiker so denken), zudem ist es m.E. etwas antiquiert - nicht einmal diese "Homoehe" konnte es verhindern :-( Warum eigentlich nicht?)

Und das mit Erfolg, denn Verfassungsbeschwerden sind ein langwieriger Prozess, der neben Nerven natürlich auch Geld kostet, was Otto Normalsteuerzahler leider oft davon abhält, diesen Weg zu gehen.

Rechtsschutzversicherungen zahlen da wohl nicht so gerne, oder? Oder doch?

Also, mich nerven diese Klaeger, die sich aufs GG berufen, ganz massiv. Und die tun immer so moralisch. (Da fallen mir einige huebsche Anti-Daschner Meinungsaeusserungen ein, die wohl aus derselben Ecke kommen.)

Gruss,
Ludger