Hallo Ludger,
Das entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung: Gesetzgebung = Legislative, Rechtsprechung = Judikative, und über allen thront das Grundgesetz. Schlimm, wenn dem nicht so wäre, denn dann gäbe es keine wirksame Kontrolle der Legislative mehr.
Wird die Legislative nicht vom Volk kontrolliert? Oder reicht diese Kotrolle nicht?
Du hast das Prinzip der Gewaltententeilung und des »Checks and Balances« verstanden?
Das GG macht aber alles so statisch (Zweidrittelmehrheit ;-),
Und das ist gut so[tm]. Das Grundgesetzt ist die Basis unseres Staates; die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit hat deshalb seine Berechtigung. Recherchiere mal wie viele Koalitionen die dazu notwendige Mehrheit hatte ohne auf Stimmen der Opposition angewiesen zu sein.
zweitens hemmt das GG viele erforderliche Vorhaben (zumindest werden da einige Politiker so denken),
Beispiele?
zudem ist es m.E. etwas antiquiert - nicht einmal diese "Homoehe" konnte es verhindern :-( Warum eigentlich nicht?)
Warum sollte es?
Also, mich nerven diese Klaeger, die sich aufs GG berufen, ganz massiv.
Was für einen Sinn hat eine Verfassung, auf die man sich nicht vor Gericht berufen kann?
Gruß,
Johannes
Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
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