Johannes Zeller: Siechfreds Steuertipp 12/2004

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Hallo Richard,

doch, der Unterschied ist gewaltig. Grundgesetz wurde es deshalb genannt, weil es ohne Volksabstimmung in Kraft gesetzt wurde. Erst das gesamte wiedervereinigte Deutsche Volk sollte darüber abstimmen und das Grundgesetz so zur Verfassung machen.

Ich sagte, es macht keinen »praktischen« Unterschied. Auch wenn es nicht »Verfassung« heißt, war und ist das Grundgesetz trotzdem die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, indem es die rechtlichen Grundlagen des Staates festlegt. Ob es jetzt ursprünglich als Provisorium gedacht war, ist eine andere Angelegenheit.

Schliesslich wird von jeder kleinsten Banananrepublik verlangt, dass das Volk die Verfassung legalisiert.

Dies muss aber nicht zwangsläufig auf dem Weg einer Volksabstimmung geschehen.

Schöne Grüße,

Johannes

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Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
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