TomIRL: Siechfreds Steuertipp 12/2004

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Hallo Johannes,

zweitens hemmt das GG viele erforderliche Vorhaben (zumindest werden da einige Politiker so denken),

Beispiele?

Effektive und effizente Reformen unseres Steuer- und Sozialsystems zum Beispiel.

zudem ist es m.E. etwas antiquiert - nicht einmal diese "Homoehe" konnte es verhindern :-( Warum eigentlich nicht?)

Warum sollte es?

Weil die Stellung von Familien verschlechtert wird, und weil _auch_ Paare die nicht verheiratet sind, wesentliche finanzielle Nachteile haben.
Außerdem verletzt IMHO die Homoehe den §6 des GG in dem es heißt.
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
Das ganze Ding bei den Homosexuellen heißt ja nicht umsonst "eingetragene Lebenspartnerschaft" und nicht Familie.
Nun mag es ja sein, dass diese Regelung ("eingetragene Lebenspartnerschaft") den heutigen Anforderungen unserer Gesellschaft an das GG entspricht, dann sollte man aber auch kosequenter Weise den Schutz aus dem Grundgesetzt streichen.
Dann ist der wie viel andere Regelungen im GG antquiert. :-)
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Was für einen Sinn hat eine Verfassung, auf die man sich nicht vor Gericht berufen kann?

Wenn das Grundgesetzt tatsächlich die "informellen Normen" die sich unser Gesellschaft gegeben hat widerspiegeln würde, dann würde es nicht so viele widersprüchliche Regelungen geben.
Diese Regelungswut und Klagewut hemmt aber unsere Gesellschaft nicht unwesentlich.

TomIRL