TomIRL: Siechfreds Steuertipp 12/2004

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Moin,

dieser besondere Schutz sollte sicherstellen, dass die Ehe vor anderen Formen des Zusammenlebens geschuetzt, bzw. deutlicher, praeferiert beshandelt wird. Dabei wurde sicherlich nicht an Schwule und so gedacht, das war ja seinerzeit noch strafbar. Wenn jetzt Schwule in Zweiergruppen (wann kommen die Dreiergruppen?) rechtemaessig fast gleichgestellt werden, also eine Subvention(!) durch den Steuerzahler erfahren, ist das doch grundgesetzwidrig. Und natuerlich auch ein schoenes Beispiel dafuer, dass das Grundgesetz nicht besonders ernstgenommen wird.

Genau, wenn es allerdings gesellschaftlicher Konsens ist, dass wir die Familie nicht mehr mit besonderen Vorteilen ausstatten wollen, sondern gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleich behandeln, dann sollte man sich auch überlegen wie man unverheiratete oder geschiedene Paare mit Kind behandelt. Und damit ist der §6 GG zu verändern und an die aktuellen Bedingungen anzupassen.

TomIRL