Hallo CK,
Warum hat mir der Typ von Finanzamt dann erzählt, dass ich kein Gewerbe anzumelden
brauche, sondern dass ich (in jedem nicht-zünftigen Beruf) freiberuflich arbeiten
darf?
Hm, keine Ahnung, jedenfalls ist diese Aussage ebenso pauschal wie falsch. Aber es soll auch innerhalb der Finanzbehörden der Irrglaube kursieren, dass freiberuflich bedeutet, selbständig tätig zu sein. Allerdings könnte der Finanzbeamte auch anhand deiner Erläuterungen zu dem Schluss gekommen sein, dass du Freiberufler und kein Gewerbetreibender bist. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass dein zuständiges Finanzamt das bei Bearbeitung deiner Steuererklärungen noch genauso sieht. Das mit dem "zünftig" jedenfalls ist nachvollziehbar, denn dem stünde die Handwerksordnung entgegen (gesetzt den Fall, es gäbe den Großen Befähigungsnachweis auch in dem Bereich, in dem du tätig bist).
Freundschaft!
Siechfred