Christian Kruse: Webdesign als Schüler

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Hallo Sven,

Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man
studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete
schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt
wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls
freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als
freiberuflichen Künstler an.

Da hat der Berater vom Finanzamt was ganz anderes erzählt. Er erzählte, dass jedermann in
einem Nicht-zünftigen Beruf freiberuflich arbeiten darf.

Grüße,
 CK

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<zentrum> wie war noch mal die option in make.conf fuer das benutzen von pipes um das compile zu beschluenigen?
<CK1> CFLAGS="-pipe"
<torsten> Oder man frage einen Gentooer seiner Wahl, wie man 2 km Compilerswitches fuer seine CPU hinbekommt ;)
http://wwwtech.de/