Sven Rautenberg: Webdesign als Schüler

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Moin!

Nein, eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein ist durchaus erlaubt. Info aus erster Hand vom Steueramt.

Klingt ja auch logisch, denn es gibt ja nur freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten, und der Gewerbeschein ist... oh Wunder, für die gewerblichen Tätigkeiten.

Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als freiberuflichen Künstler an.

Andererseits: Zwischen dem, was man tatsächlich so tut, und dem, was man dem Finanzamt begreiflich machen kann, können durchaus Welten liegen, dafür braucht es dann aber wiederum Experten (namentlich: Steuerberater).

- Sven Rautenberg