Webdesign als Schüler
*Nerd
- recht
Hallo,
Ich bin ein Schüler, 18 Jahre alt und möchte demnächst neben der Schule Websites gegen Bezahlung erstellen.
Ich betreue einige Internetauftritte und habe bereits mehrere Webseiten (ehrenamtlich oder für Bekannte) erstellt, die bereits online stehen.
Nun möchte ich wissen, wie das mit den Grundlagen aussieht.
1. Brauche ich einen Gewerbeschein?
2. Darf ich auf meiner Homepage dafür werben (auch wenn kein Werbeschein)
3. Brauche ich Softwaremäßig (Bildbearbeitung, Betriebssystem) Enterprise-Lizenzen?
und
4. Was ist sonst noch zu beachten?
5. Welche ist eurer Meinung die beste Möglichkeit das ganze anzunehmen, um nicht im Papierkrieg zu versinken (Buchhaltung, etc.)
Danke im Vorraus
Hallo
Du musst eigentlich gar nichts tun! Suche dir einfach einen Auftrag und erledige ihn! Papierkrieg gibt es keinen. Das einzige was du vielleicht tun solltest, ist ein Vertrag mit deinem Kunden machen.
Gruss
Michael
Hi @all!
Du musst eigentlich gar nichts tun! Suche dir einfach einen Auftrag und erledige ihn! Papierkrieg gibt es keinen. Das einzige was du vielleicht tun solltest, ist ein Vertrag mit deinem Kunden machen.
Soll das heißen, dass jeder 18-jährige (jünger geht nicht!?!) einfach Webdesigner werden kann, und muss da keinerlei Gewerbe oder so anmelden?
MfG, Dennis.
Soll das heißen, dass jeder 18-jährige (jünger geht nicht!?!) einfach Webdesigner werden kann, und muss da keinerlei Gewerbe oder so anmelden?
Wenn Du aufgrund Deiner Ausbildung künstlerisch tätig bist (bist du nicht - und Maler biste auch nicht), kannst Du freiberuflich arbeiten. Sonst mußt Du wie jeder andere Gewerbetreibende auch Gewerbesteuer zahlen. Du mußt beim Finanzamt anmelden, daß Du eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, und teilst denen mit, daß Du naturgemäß nicht absehen kannst, wann Du wieviel Gewinn machst. Du brauchst nicht zwingend einen Gewerbeschein, wenn das betreffende Amt (nicht das FA) auf Dich aufmerksam wird, und Dein Gewerbe nicht angemeldet ist, hast Du aber ein Problem.
Wenn Du innerhalb der Kleinunternehmergrenzen arbeitest, kannst Du entscheiden, ob Du umsatzsteuerpflichtig sein willst oder nicht. In der Regel lohnt sich das, da der Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmern eine feine Sache ist.
Dan solltest Du Ist-Besteuerung beantragen (Steuer wird erst pflichtig, wenn Geld eingegangen ist, und nicht mit Rechnungsstellung), und vierteljährlich Deine Umsatzsteuer anmelden (wieder ein Antrag).
Und nun viel Spaß beim googeln. Und nicht *vergessen*, Einnahmen bei der Steuererklärung abzugeben. Der Fiskus ist nicht zu spaßen aufgelegt.
Hallo sschumann,
Soll das heißen, dass jeder 18-jährige (jünger geht nicht!?!) einfach Webdesigner werden kann, und muss da keinerlei Gewerbe oder so anmelden?
Wenn Du aufgrund Deiner Ausbildung künstlerisch tätig bist (bist du nicht - und Maler
biste auch nicht), kannst Du freiberuflich arbeiten. Sonst mußt Du wie jeder andere
Gewerbetreibende auch Gewerbesteuer zahlen.
Wenn ich als Privatperson freiberuflich arbeite, dann muss ich kein Gewerbe anmelden. Ich
darf Rechnungen (ohne ausgeschriebene Mehrwertsteuer!) schreiben und muss meine Einnahmen
ganz normal als Einkommen versteuern.
Du brauchst nicht zwingend einen Gewerbeschein, wenn das betreffende Amt (nicht das FA)
auf Dich aufmerksam wird, und Dein Gewerbe nicht angemeldet ist, hast Du aber ein Problem.
Nein, eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein ist durchaus erlaubt. Info aus erster
Hand vom Steueramt.
Grüße,
CK
Moin!
Nein, eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein ist durchaus erlaubt. Info aus erster Hand vom Steueramt.
Klingt ja auch logisch, denn es gibt ja nur freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten, und der Gewerbeschein ist... oh Wunder, für die gewerblichen Tätigkeiten.
Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als freiberuflichen Künstler an.
Andererseits: Zwischen dem, was man tatsächlich so tut, und dem, was man dem Finanzamt begreiflich machen kann, können durchaus Welten liegen, dafür braucht es dann aber wiederum Experten (namentlich: Steuerberater).
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man
studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete
schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt
wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls
freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als
freiberuflichen Künstler an.
Da hat der Berater vom Finanzamt was ganz anderes erzählt. Er erzählte, dass jedermann in
einem Nicht-zünftigen Beruf freiberuflich arbeiten darf.
Grüße,
CK
Moin!
Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man
studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete
schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt
wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls
freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als
freiberuflichen Künstler an.Da hat der Berater vom Finanzamt was ganz anderes erzählt. Er erzählte, dass jedermann in
einem Nicht-zünftigen Beruf freiberuflich arbeiten darf.
Hm... Eigentlich sollte der es ja wissen, andererseits könnte es ja auch sein, dass sowas von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt wird.
Andererseits glaube ich kaum, dass http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=179&level=2&count=6.3. und mein Steuerberater Blödsinn erzählen.
Zitat: "Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder hochschulmäßigen Ausbildung ausgeübt wird und dabei die persönliche Arbeitskraft im Vordergrund steht."
- Sven Rautenberg
Zitat: "Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder hochschulmäßigen Ausbildung ausgeübt wird und dabei die persönliche Arbeitskraft im Vordergrund steht."
....
Und dann gibt es da noch eine Liste...
Auf der sind die Tätigkeiten die man freiberuflich ausübern darf aufgeführt.
Webdesign gehört nur dann dazu, wenn man sich ausschliesslich auf das Designen spezialisiert hat also keine Prgrammierleistungen im eigentlichen Sinn erbracht werden.
@christian Wenn das so stimmt, dann lass Dir das von Deinem Finanzamt schriftlich bestätigen.
Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.
Im Streitfall mußt Du nachweisen das diese Auskunft so erteilt wurde, und die gesetzliche Lage sich zwischen der Auskunft und dem Zeitpunkt der Beschwerdeführung sich nicht geändert hat.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet Dich aus freien Stücken über Gesetzesänderungen in Kenntniss zu setzen.
Ich denke der Finanzbeamte wird sich bei einer schriftlichen Auskunft nochmals informieren, und dann vermutlich von seiner Aussage abweichen.
Was den Webdesigner angeht gibt es schon hinreichend Urteile.
Und so gut wie alle sagen das eine Gewerbeanmeldung unerlässlich ist.
TomIRL
Da hat der Berater vom Finanzamt was ganz anderes erzählt. Er erzählte, dass jedermann in
einem Nicht-zünftigen Beruf freiberuflich arbeiten darf.
Deswegen habe ich gesagt, daß er _nicht_ zum FA damit soll. Die haben nämlich keinen Plan, und es _gibt_ Ärger mit der Gewerbeaufsicht :)
Und ich meine, auch was von der Ausbildung erwähnt zu haben...
Hallo
Du musst eigentlich gar nichts tun! Suche dir einfach einen Auftrag und erledige ihn! Papierkrieg gibt es keinen. Das einzige was du vielleicht tun solltest, ist ein Vertrag mit deinem Kunden machen.
Deiner E-Mail Adresse entnehme ich das Du Schweizer bist...
Bitte beachte das Deine Aussage mit der Deutschen Gewerbeordnung und ebenfalls mit dem Deutschen Steuerrecht kollidiert.
Wie es in der Schweiz aussieht kann ich nicht so genau sagen.
Vielleicht solte der Fragesteller erwähnen in welchem lanad er lebt.
TomIRL
Hallo.
- Brauche ich einen Gewerbeschein?
Du musst bei der zuständigen Behörde (deine örtliche Kommunalverwaltung) anzeigen, dass du ein Gewerbe betreiben willst. Du erhältst eine Durchschrift deiner Anmeldung, was man gemeinhin auch als "Gewerbeschein" bezeichnet. Wenig später erhältst du auch Post von der IHK und vom Finanzamt, denn diese erhalten i.d.R. eine Kopie deiner Anmeldung.
- Darf ich auf meiner Homepage dafür werben (auch wenn kein Werbeschein)
Der "Gewerbeschein" ist lediglich Ausdruck dessen, dass du deiner Anzeigepflicht nachgekommen bist, damit, ob und ab wann du gewerblich tätig bist, hat dieser wenig zu tun.
- Brauche ich Softwaremäßig (Bildbearbeitung, Betriebssystem) Enterprise-Lizenzen?
Das sollte sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen ergeben. Schau also dort nach.
- Was ist sonst noch zu beachten?
Vieles, denn ewig wiehert der Amtsschimmel ;-))
Freundschaft!
Siechfred
Hallo Siechfred,
- Brauche ich einen Gewerbeschein?
Du musst bei der zuständigen Behörde (deine örtliche Kommunalverwaltung) anzeigen, dass
du ein Gewerbe betreiben willst. Du erhältst eine Durchschrift deiner Anmeldung, was
man gemeinhin auch als "Gewerbeschein" bezeichnet. Wenig später erhältst du auch Post
von der IHK und vom Finanzamt, denn diese erhalten i.d.R. eine Kopie deiner Anmeldung.
Warum hat mir der Typ von Finanzamt dann erzählt, dass ich kein Gewerbe anzumelden
brauche, sondern dass ich (in jedem nicht-zünftigen Beruf) freiberuflich arbeiten
darf?
Mal abgesehen davon, dass ich ein Gewerbe anmelden würde, weil es einfach viele Vorteile mit
sich bringt.
Grüße,
CK
Hallo CK,
Warum hat mir der Typ von Finanzamt dann erzählt, dass ich kein Gewerbe anzumelden
brauche, sondern dass ich (in jedem nicht-zünftigen Beruf) freiberuflich arbeiten
darf?
Hm, keine Ahnung, jedenfalls ist diese Aussage ebenso pauschal wie falsch. Aber es soll auch innerhalb der Finanzbehörden der Irrglaube kursieren, dass freiberuflich bedeutet, selbständig tätig zu sein. Allerdings könnte der Finanzbeamte auch anhand deiner Erläuterungen zu dem Schluss gekommen sein, dass du Freiberufler und kein Gewerbetreibender bist. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass dein zuständiges Finanzamt das bei Bearbeitung deiner Steuererklärungen noch genauso sieht. Das mit dem "zünftig" jedenfalls ist nachvollziehbar, denn dem stünde die Handwerksordnung entgegen (gesetzt den Fall, es gäbe den Großen Befähigungsnachweis auch in dem Bereich, in dem du tätig bist).
Freundschaft!
Siechfred
Moin!
Mal abgesehen davon, dass ich ein Gewerbe anmelden würde, weil es einfach viele Vorteile mit sich bringt.
Welche Vorteile denn?
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Mal abgesehen davon, dass ich ein Gewerbe anmelden würde, weil es einfach viele Vorteile
mit sich bringt.Welche Vorteile denn?
Das Wichtigste: ich darf Mehrwertsteuer ausweisen. Das ist für viele Firmen, mit denen
ich zusammengearbeitet habe, sehr wichtig gewesen. Direkt dahinter: Zugriff auf Quellen, auf
die man als nicht-Gewerbetreibender keinen Zugriff hat (andere Händler, andere Preise, ...).
Grüße,
CK
Moin!
Mal abgesehen davon, dass ich ein Gewerbe anmelden würde, weil es einfach viele Vorteile
mit sich bringt.Welche Vorteile denn?
Das Wichtigste: ich darf Mehrwertsteuer ausweisen. Das ist für viele Firmen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, sehr wichtig gewesen. Direkt dahinter: Zugriff auf Quellen, auf die man als nicht-Gewerbetreibender keinen Zugriff hat (andere Händler, andere Preise, ...).
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig. Umsatzsteuer, wie sie richtigerweise heißt, wird nur dann NICHT ausgewiesen, wenn du dich als Kleinunternehmer beim Finanzamt davon hast befreien lassen (Voraussetzung ist das Einhalten gewisser Umsatzgrenzen). Ansonsten kannst du selbstverständlich Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und dann ans Finanzamt abführen. Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug, den du ebenfalls auch als Freiberufler durchführen kannst.
Dagegen steht der Nachteil: Du zahlst Gewerbesteuer. Als Freiberufler zahlst du das nicht.
Dass dich Händler nur als Gewerbetreibenden an die Händlerpreise ranlassen, ist natürlich deren Problem. Aber die werden ihre günstigeren Händlerpreise nur Händlern zugänglich machen wollen - wenn du aber Händler bist, bist du gewerblich tätig. Freiberufliche Händler gibt es nicht.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig.
Tja, das hat mir der Typ vom Finanzamt anders erzählt.
Grüße,
CK
Moin!
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig.
Tja, das hat mir der Typ vom Finanzamt anders erzählt.
Dann deutet doch alles darauf hin, dass der "Typ vom Finanzamt" einfach keine Ahnung hat, oder? So zusammengefaßt über alle Aussagen, die er getroffen hat.
Wenn der noch mehr erzählt hat, sollte auch das mit einer gewissen Vorsicht genossen werden - ist vermutlich auch alles anders, als er es glaubt zu wissen.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig.
Tja, das hat mir der Typ vom Finanzamt anders erzählt.
Dann deutet doch alles darauf hin, dass der "Typ vom Finanzamt" einfach keine Ahnung hat,
oder? So zusammengefaßt über alle Aussagen, die er getroffen hat.
Tja, da bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Du bist kein Rechtsverständiger, der Typ vom FA
ist ausgebildet auf dem Gebiet. Wem soll ich jetzt Glauben schenken?
Vielleicht könnte sich Siechfred ja mal dazu äussern und ein wenig erklären.
Grüße,
CK
Hallo CK,
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig.
Tja, das hat mir der Typ vom Finanzamt anders erzählt.
Ähm, du bist dir _absolut sicher_, dass du beim Finanzamt warst und dort die richtige Person befragt hast?
Freundschaft!
Siechfred
Hallo Siechfred,
Die Sache mit der Mehrwertsteuer ist vom Status "Freiberufler" unabhängig.
Tja, das hat mir der Typ vom Finanzamt anders erzählt.Ähm, du bist dir _absolut sicher_, dass du beim Finanzamt warst und dort die richtige
Person befragt hast?
Absolut. Meinen (ehemaligen, ich bin umgezogen) Sachbearbeiter nämlich.
Grüße,
CK
Hallo CK,
Ähm, du bist dir _absolut sicher_, dass du beim Finanzamt warst und dort die richtige Person befragt hast?
Absolut. Meinen (ehemaligen, ich bin umgezogen) Sachbearbeiter nämlich.
Dann wäre ich an deiner Stelle froh, dass du jetzt einen anderen (hoffentlich kompetenteren) Sachbearbeiter hast :-)
Freundschaft!
Siechfred
Hallo Siechfred,
Ähm, du bist dir _absolut sicher_, dass du beim Finanzamt warst und dort die richtige
Person befragt hast?
Absolut. Meinen (ehemaligen, ich bin umgezogen) Sachbearbeiter nämlich.Dann wäre ich an deiner Stelle froh, dass du jetzt einen anderen (hoffentlich kompetenteren)
Sachbearbeiter hast :-)
Mit anderen Worten, Sven hatte recht?
Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für den Typen. Gleich zweimal Unfug erzählt.
Grüße,
CK
Danke für die vielen Antworten...
Was haltet ihr davon, wenn ich mich während eines Auftrages immer kurzfristig von dem Unternehmen, für das ich die Homepage erstelle, kurzzeitig anstellen lasse???
Moin!
Danke für die vielen Antworten...
Was haltet ihr davon, wenn ich mich während eines Auftrages immer kurzfristig von dem Unternehmen, für das ich die Homepage erstelle, kurzzeitig anstellen lasse???
Das hätte sicherlich seine Vorteile, ist aber irgendwie ungewöhnlich. Es ist die Frage, ob das Unternehmen das mitmacht, denn es bedeutet ja vielleicht doch einen gewissen administrativen Aufwand, und überdies besteht grundsätzlich immer die Gefahr, dass du dich als Angestellter plötzlich irgendwie krumm legst. Die rechtliche Situation sieht für den Auftraggeber wahrscheinlich entspannter aus, wenn du ein beauftragtes Unternehmen bist. Wenn du deren Angestellter wirst, wird das Arbeitsrecht wirksam, und das ist durchaus zum Schutz des Arbeitnehmers da. Du hättest beispielsweise auch als Minijob-Arbeitskraft Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Da ist es für einen Auftraggeber dann doch wesentlich einfacher, wenn er einfach nur ein Angebot über eine Summe X wahrnimmt und dann die Rechnung bezahlt.
- Sven Rautenberg