Sven Rautenberg: Webdesign als Schüler

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Moin!

Bleibt die Frage: Was ist dann freiberuflich? Und die Antwort: Mindestens mal sollte man
studiert und den akademischen Abschluß haben - das ist für technische Tätigkeitsgebiete
schon fast Grundvoraussetzung für freiberufliche Tätigkeit, andernfalls nimmt das Finanzamt
wohl lieber gewerbliche Tätigkeit an. Berater und Künstler sind ebenfalls
freiberuflich - das Finanzamt sieht aber einen Webdesigner auch eher selten als
freiberuflichen Künstler an.

Da hat der Berater vom Finanzamt was ganz anderes erzählt. Er erzählte, dass jedermann in
einem Nicht-zünftigen Beruf freiberuflich arbeiten darf.

Hm... Eigentlich sollte der es ja wissen, andererseits könnte es ja auch sein, dass sowas von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt wird.

Andererseits glaube ich kaum, dass http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=179&level=2&count=6.3. und mein Steuerberater Blödsinn erzählen.

Zitat: "Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder hochschulmäßigen Ausbildung ausgeübt wird und dabei die persönliche Arbeitskraft im Vordergrund steht."

- Sven Rautenberg