TomIRL: Webdesign als Schüler

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Zitat: "Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine freiberufliche Tätigkeit auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder hochschulmäßigen Ausbildung ausgeübt wird und dabei die persönliche Arbeitskraft im Vordergrund steht."

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Und dann gibt es da noch eine Liste...
Auf der sind die Tätigkeiten die man freiberuflich ausübern darf aufgeführt.
Webdesign gehört nur dann dazu, wenn man sich ausschliesslich auf das Designen spezialisiert hat also keine Prgrammierleistungen im eigentlichen Sinn erbracht werden.

@christian Wenn das so stimmt, dann lass Dir das von Deinem Finanzamt schriftlich bestätigen.
Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.
Im Streitfall mußt Du nachweisen das diese Auskunft so erteilt wurde, und die gesetzliche Lage sich zwischen der Auskunft und dem Zeitpunkt der Beschwerdeführung sich nicht geändert hat.

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet Dich aus freien Stücken über Gesetzesänderungen in Kenntniss zu setzen.

Ich denke der Finanzbeamte wird sich bei einer schriftlichen Auskunft  nochmals informieren, und dann vermutlich von seiner Aussage abweichen.
Was den Webdesigner angeht gibt es schon hinreichend Urteile.
Und so gut wie alle sagen das eine Gewerbeanmeldung unerlässlich ist.

TomIRL