Christian Kruse: Webdesign als Schüler

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Hallo sschumann,

Soll das heißen, dass jeder 18-jährige (jünger geht nicht!?!) einfach Webdesigner werden kann, und muss da keinerlei Gewerbe oder so anmelden?

Wenn Du aufgrund Deiner Ausbildung künstlerisch tätig bist (bist du nicht - und Maler
biste auch nicht), kannst Du freiberuflich arbeiten. Sonst mußt Du wie jeder andere
Gewerbetreibende auch Gewerbesteuer zahlen.

Wenn ich als Privatperson freiberuflich arbeite, dann muss ich kein Gewerbe anmelden. Ich
darf Rechnungen (ohne ausgeschriebene Mehrwertsteuer!) schreiben und muss meine Einnahmen
ganz normal als Einkommen versteuern.

Du brauchst nicht zwingend einen Gewerbeschein, wenn das betreffende Amt (nicht das FA)
auf Dich aufmerksam wird, und Dein Gewerbe nicht angemeldet ist, hast Du aber ein Problem.

Nein, eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein ist durchaus erlaubt. Info aus erster
Hand vom Steueramt.

Grüße,
 CK

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Sich erinnern bedeutet, aus einer Erfahrung nicht ausreichend gelernt zu haben.
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