Soll das heißen, dass jeder 18-jährige (jünger geht nicht!?!) einfach Webdesigner werden kann, und muss da keinerlei Gewerbe oder so anmelden?
Wenn Du aufgrund Deiner Ausbildung künstlerisch tätig bist (bist du nicht - und Maler biste auch nicht), kannst Du freiberuflich arbeiten. Sonst mußt Du wie jeder andere Gewerbetreibende auch Gewerbesteuer zahlen. Du mußt beim Finanzamt anmelden, daß Du eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, und teilst denen mit, daß Du naturgemäß nicht absehen kannst, wann Du wieviel Gewinn machst. Du brauchst nicht zwingend einen Gewerbeschein, wenn das betreffende Amt (nicht das FA) auf Dich aufmerksam wird, und Dein Gewerbe nicht angemeldet ist, hast Du aber ein Problem.
Wenn Du innerhalb der Kleinunternehmergrenzen arbeitest, kannst Du entscheiden, ob Du umsatzsteuerpflichtig sein willst oder nicht. In der Regel lohnt sich das, da der Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmern eine feine Sache ist.
Dan solltest Du Ist-Besteuerung beantragen (Steuer wird erst pflichtig, wenn Geld eingegangen ist, und nicht mit Rechnungsstellung), und vierteljährlich Deine Umsatzsteuer anmelden (wieder ein Antrag).
Und nun viel Spaß beim googeln. Und nicht *vergessen*, Einnahmen bei der Steuererklärung abzugeben. Der Fiskus ist nicht zu spaßen aufgelegt.