Microsoft ist ein geschützter Markenname, insofern ist Dir die Abmahnung sicher. Und das wird heftig teuer.
Was bedeutet "geschützt" genau ?
Das jemand die Verwendungsrechte dieser Marke besitzt.
Wenn ich das englische Wort für Winzigweich im Text nur erwähne, riskiere ich schon eine Abmahnung ?
Nein, was spricht denn dagegen, dass Du tinysoftly verwendest? Ich wüsste jedenfalls nicht was.
Dann sprechen wir doch einfach von "Winzigweich", das wäre okay ?
Ja, ich kenne jedenfalls keine Firma, die sich winzigweich als Marke hat eintragen lassen. Tempo vielleicht ;-)
Aber ernsthaft: Wenn ich "winzigweiche Wortkurse" in englischer Sprache anbiete, könnten die mich abmahnen ? Wie verständigt man sich denn gegenüber dem Laien ?
Du müsstest wohl erklären, was 'winzigweiche Wortkurse' eigentlich bedeutet. Ich als Laie weiß jedenfalls nicht, was ein winzigweicher Wortkurs ist.
Könnte ich mir den deutschen Begriff "Winzigweich" schützen lassen ?
Natürlich.
Begründung: Das Zusammenschreibung von Worten aus der Umgangssprache kannn nicht geschützt werden. Ich war's damals zufrieden, dann kann mir den Namen auch keiner streitig machen.
Jedenfalls nicht in Deutschland.
Gruß, Kalle
Gruß zurück.