Tachchen!
es gibt im Familienrecht eben zu viele sozio-paedagogisch gepraegte Rechtsvertreter mit dem Hang zu unzeitgemaesser "Siebzigerjahre-Rechtsprechung".
... bei den Massen von BGH-Richtern.
Amuesant auch, dass ein eindeutiger Beweis vom Gericht aus rein formalen Gruenden nicht anerkannt wurde. Das scheint mir voellig neu zu sein in der Deutschen Rechtssprechung (nicht aber natuerlich in der anglo-amerikanischen).
Nein, neu ist das nicht.
Korrekt ist aber, dass nur bei vergleichsweise schweren Entstehungsfehlern
ein Beweis nicht zugelassen wird. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste