Tachchen!
hmm, das hoert sich ja formal ganz logisch an, aber ich habe viel ueber den Prozess gelesen und Gaefgen war keinesfalls des Mordes (wohl aber der Geiselnahme) ueberfuehrt, als er dazu "gedraengt" worden ist den Aufenthaltsort des toten Jungen offenzulegen.
Das ist auffällig korrekt, aber Gaufgen hat sich anschließend von den
(illegal erlangten) Aussagen nicht distanzieren wollen. Ganz im Gegenteil
war Gaefgen (wenn auch aus taktischen Gründen) im Laufe des Prozesses mehr
oder weniger geständig, soll heißen am Schluss des Verfahrens voll geständig.
Gruß
Die schwarze Piste